05.01.2026 factum rechtsanwälte verstärkt sich im Versicherungsrecht

Dr. René Matz. Fotocredit: factum
Die Frankfurter Kanzlei factum rechtsanwälte Partnerschaft mbB, bis Ende 2025 als ebl factum rechtsanwälte Partnerschaft mbB bekannt, verstärkt sich zum Jahreswechsel 2025/2026 mit Dr. René Matz. Der Fachanwalt für Steuerrecht steigt als Partner ein und erweitert insbesondere den Bereich Versicherungsrecht, mit einem Fokus auf der Abwehr von Vermögensschäden bei Freiberuflern.
Dr. Matz berät seit mehr als 20 Jahren vor allem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Notare sowie Unternehmen und deren Organe in komplexen Haftungsfragen. Schwerpunkt ist die vorgerichtliche wie gerichtliche Vertretung von Berufsträgern sowie die Tätigkeit in umfangreichen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Streitverfahren. factum berät ihre Mandanten im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Immobilienrecht sowie im Marken-, Urheberund Wettbewerbsrecht. Über besondere Expertise verfügt die Kanzlei im Medizinrecht, vor allem im Arzthaftungsrecht und angrenzenden versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
„Mit dem Eintritt von Dr. Matz stärken wir gezielt unsere versicherungs- und haftungsrechtlichen Kompetenzen“, sagt Christian Beye, Partner von factum, der zugleich auch das dortige Notariat verantwortet. „Von seiner ausgeprägten Prozesserfahrung und seiner steuerrechtlichen Expertise können unsere vorwiegend mittelständischen Mandanten zusätzlich profitieren.“
Vor seinem Wechsel zu factum war Dr. Matz langjährig Partner in einer auf Prozessführung und Konfliktmanagement spezialisierten Kanzlei. Dort vertrat er seine Mandanten regelmäßig in Streitigkeiten vor Zivil- und Finanzgerichten sowie in Verfahren mit gesellschafts- und steuerrechtlichen Bezügen.
„Ich freue mich sehr darauf, meine Expertise künftig bei factum einzubringen“, sagt Dr. Matz. „Die Kanzlei verbindet eine ausgeprägte Prozesserfahrung mit interdisziplinärer Beratungskompetenz. Das schafft ideale Voraussetzungen, um Mandanten in anspruchsvollen Situationen umfassend und praxisnah zu begleiten.“
Dr. Matz berät seit mehr als 20 Jahren vor allem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Notare sowie Unternehmen und deren Organe in komplexen Haftungsfragen. Schwerpunkt ist die vorgerichtliche wie gerichtliche Vertretung von Berufsträgern sowie die Tätigkeit in umfangreichen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Streitverfahren. factum berät ihre Mandanten im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Immobilienrecht sowie im Marken-, Urheberund Wettbewerbsrecht. Über besondere Expertise verfügt die Kanzlei im Medizinrecht, vor allem im Arzthaftungsrecht und angrenzenden versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
„Mit dem Eintritt von Dr. Matz stärken wir gezielt unsere versicherungs- und haftungsrechtlichen Kompetenzen“, sagt Christian Beye, Partner von factum, der zugleich auch das dortige Notariat verantwortet. „Von seiner ausgeprägten Prozesserfahrung und seiner steuerrechtlichen Expertise können unsere vorwiegend mittelständischen Mandanten zusätzlich profitieren.“
Vor seinem Wechsel zu factum war Dr. Matz langjährig Partner in einer auf Prozessführung und Konfliktmanagement spezialisierten Kanzlei. Dort vertrat er seine Mandanten regelmäßig in Streitigkeiten vor Zivil- und Finanzgerichten sowie in Verfahren mit gesellschafts- und steuerrechtlichen Bezügen.
„Ich freue mich sehr darauf, meine Expertise künftig bei factum einzubringen“, sagt Dr. Matz. „Die Kanzlei verbindet eine ausgeprägte Prozesserfahrung mit interdisziplinärer Beratungskompetenz. Das schafft ideale Voraussetzungen, um Mandanten in anspruchsvollen Situationen umfassend und praxisnah zu begleiten.“




