19.12.2025 Steueränderungsgesetz: Wichtiger Beitrag zu lebendigen Innenstädten
Der Bundesrat hat heute mit dem Steueränderungsgesetz 2025 einer reduzierten Umsatzsteuer von sieben Prozent auf Speisen im Gastgewerbe zugestimmt. und damit den Weg für eine weitere Belebung der Innenstädte freigemacht. „Wir begrüßen es sehr, dass die Länder dieses Gesetz jetzt mittragen. Damit wird ein Beitrag zur Rettung und Wiederbelebung der Innenstädte geleistet. Eine funktionierende und lebendige Gastronomie-Szene trägt erheblich zur Attraktivität der Stadtzentren und damit zur Aufenthaltsqualität bei”, betont Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA.
Gerade angesichts von Leerständen und geschlossenen Geschäften in vielen Innenstädten sei es umso wichtiger, die Bedeutung von Restaurants, Cafés, Wirtshäuser und Kneipen anzuerkennen. Sie erhöhen die Verweildauer von Besuchern und Passanten und tragen damit zur Belebung und Attraktivität der Innenstadt bei. „Ohne Gastronomie keine lebendige Innenstadt” so Schöberl weiter.
Die reduzierte Umsatzsteuer von sieben Prozent auf Speisen im Gastgewerbe gilt dauerhaft ab 1. Januar 2026.
Gerade angesichts von Leerständen und geschlossenen Geschäften in vielen Innenstädten sei es umso wichtiger, die Bedeutung von Restaurants, Cafés, Wirtshäuser und Kneipen anzuerkennen. Sie erhöhen die Verweildauer von Besuchern und Passanten und tragen damit zur Belebung und Attraktivität der Innenstadt bei. „Ohne Gastronomie keine lebendige Innenstadt” so Schöberl weiter.
Die reduzierte Umsatzsteuer von sieben Prozent auf Speisen im Gastgewerbe gilt dauerhaft ab 1. Januar 2026.




