12.12.2025 Nachhaltiger Gebäudesektor: Klarheit für Eigentümer und Investoren
Bei der UN-Klimakonferenz in Brasilien wurde über weitere Maßnahmen zur Verringerung des globalen CO2-Ausstoßes verhandelt. Dabei wurde auch der jährlich ermittelte Klimaschutzindex vorgestellt. Deutschland befand sich dieses Mal auf Platz 22 und damit nur im Mittelfeld. Als einer der Gründe für die schwache Klimaschutz-Performance Deutschlands werden die fehlenden Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Sektoren Verkehr und Gebäude ausgemacht.
Das Ziel der Klimaneutralität kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle Akteure und Wirtschaftsbereiche an einem Strang ziehen. Dem Gebäudesektor kommt als einem der größten CO2-Emittenten, mit einem weltweiten Anteil von rund ein Drittel, eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der Emissionen und dem Kampf gegen den Klimawandel zu. Dabei klaffen die Gesetzespakete der EU und die nationale Umsetzung durch die deutsche Regierung immer mehr auseinander. Auf der anderen Seite sind deutsche Wohnimmobilieneigentümer deutlich technologieoffener als ihnen allgemein zugeschrieben wird.
Dies lässt sich an der Nachfrage nach der zwischenzeitlich stark im Image geschädigten Wärmepumpe ablesen. Gemäß dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wurden im ersten Halbjahr 2025 in Deutschland 140.000 Wärmepumpen verkauft, ein Anstieg um 55 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem 90.000 Stück verkauft wurden. Damit hat die Wärmepumpe bisher in diesem Jahr als meistverkauftes und -eingebautes Heizsystem Gas- und Ölheizungen den Rang abgelaufen.
In den vergangenen Jahren ist der Absatz von Wärmepumpen stetig angestiegen. Nur im Jahr 2024 gab es einen Einbruch bei den Wärmepumpe-Verkaufszahlen: das Minus betrug -46% im Vergleich zum Vorjahr. Jenes Jahr war deutlich von den Diskussionen über das von der Ampel-Regierung geplante Heizungsgesetz geprägt und sorgte vor allem bei Eigentümern von Bestandswohnimmobilien für Verunsicherung.
Rolle rückwärts bei der Nachhaltigkeit
Im Rahmen des European Green Deal der EU wurde auch der europäische Gebäudesektor bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Erreichen des Zieles der Klimaneutralität bis 2050 in die Pflicht genommen. Dabei adressiert dieser vor allem die energetische Sanierung des Gebäudebestands und die Realisierung von Nullemissionsgebäuden im Neubau. Zentraler Pfeiler der Gesetzgebung ist die überarbeitete europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD-Novelle), die 2024 erlassen wurde. Sie sieht vor, dass Gebäude in der EU mit dem Ziel saniert werden, deren Energieverbrauch bereits in den kommenden zehn Jahren deutlich zu senken.
Dabei gilt der „Worst First“-Ansatz: Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Energieeinsparungen soll durch die Sanierung der ineffizientesten 43 Prozent der Gebäude erzielt werden. Bei Wohngebäuden soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Bestands durch Renovierungsmaßnahmen bis 2030 um mindestens 16% und bis 2035 um mindestens 20% im Vergleich zu 2020 gesenkt werden. Neue Gebäude müssen ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Die Nationalregierungen müssen die EPBD bis 2026 in nationales Recht umsetzen. Das Fit for 55-Gesetzespaket sieht darüber hinaus vor, dass für den Gebäude- und Verkehrssektor ein eigener Emissionshandel (ETSII) eingeführt werden soll.
Trotz der ambitionierten Zielvorgaben der EU zeichnet sich bei der Umsetzung der Maßnahmen eher ein langsames Tempo ab. So haben die EU-Umweltminister jüngst beschlossen, den ETSII um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Die deutsche Regierung plant wiederum, bei der Umsetzung des EPBD den Rückwärtsgang einzulegen. Zwar liegt der finale Entwurf für eine erneute Reformierung des nationalen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch nicht vor. Doch hat die Koalition von CDU und SPD bereits im Koalitionsvertrag verkündet, die bestehende Novelle des GEG, auch als Heizungsgesetz bekannt, wieder abzuschaffen. Von der CDU angeregte Reformen betreffen etwa die Kürzung staatlicher Förderungen für den Einbau von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien. Vorrangiges Ziel der CDU ist es, das neue Heizungsgesetz technologieoffener, flexibler und einfacher zu gestalten. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verkündete jüngst, dass für die Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens noch etwas Zeit benötigt werde, um niemanden bei der Wärmewende zu überlasten.
Deutsche Regierung sollte sich auf EU zubewegen
Um Fortschritte bei der Reduzierung von Treibhausgasen bei Gebäuden bereits bis 2030 zu erzielen, wären eigentlich weitreichendere Maßnahmen und eine höhere Förderung angebracht. Vor allem benötigen Hauseigentümer, Investoren, Bauplaner oder Kommunen verbindliche Vorgaben und verlässliche Unterstützung, um Anreize zu haben, Gebäude und insbesondere Wohnimmobilien klimaneutral zu bauen oder umzurüsten. Besonders bei Bestandswohnimmobilien besteht hoher Sanierungsstau. Rund 75% des europäischen Gebäudebestands gilt als energetisch ineffizient. Hier muss die deutsche Regierung zeigen, dass sie an einer nachhaltigen Transformation mitwirken will, indem sie mit Fördermitteln einen Anreiz für Hausbesitzer schafft, den Bestand energetisch zu sanieren. Mit der geplanten Kürzung des Etats für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um 3,36 Milliarden für den Haushalt 2026 würde die neue Bundesregierung jedoch eher das Gegenteil signalisieren.
(Autor: Adalbert Pokorski, Gründer und Geschäftsführer der Greenwater Capital GmbH)
Das Ziel der Klimaneutralität kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle Akteure und Wirtschaftsbereiche an einem Strang ziehen. Dem Gebäudesektor kommt als einem der größten CO2-Emittenten, mit einem weltweiten Anteil von rund ein Drittel, eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der Emissionen und dem Kampf gegen den Klimawandel zu. Dabei klaffen die Gesetzespakete der EU und die nationale Umsetzung durch die deutsche Regierung immer mehr auseinander. Auf der anderen Seite sind deutsche Wohnimmobilieneigentümer deutlich technologieoffener als ihnen allgemein zugeschrieben wird.
Dies lässt sich an der Nachfrage nach der zwischenzeitlich stark im Image geschädigten Wärmepumpe ablesen. Gemäß dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wurden im ersten Halbjahr 2025 in Deutschland 140.000 Wärmepumpen verkauft, ein Anstieg um 55 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem 90.000 Stück verkauft wurden. Damit hat die Wärmepumpe bisher in diesem Jahr als meistverkauftes und -eingebautes Heizsystem Gas- und Ölheizungen den Rang abgelaufen.
In den vergangenen Jahren ist der Absatz von Wärmepumpen stetig angestiegen. Nur im Jahr 2024 gab es einen Einbruch bei den Wärmepumpe-Verkaufszahlen: das Minus betrug -46% im Vergleich zum Vorjahr. Jenes Jahr war deutlich von den Diskussionen über das von der Ampel-Regierung geplante Heizungsgesetz geprägt und sorgte vor allem bei Eigentümern von Bestandswohnimmobilien für Verunsicherung.
Rolle rückwärts bei der Nachhaltigkeit
Im Rahmen des European Green Deal der EU wurde auch der europäische Gebäudesektor bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Erreichen des Zieles der Klimaneutralität bis 2050 in die Pflicht genommen. Dabei adressiert dieser vor allem die energetische Sanierung des Gebäudebestands und die Realisierung von Nullemissionsgebäuden im Neubau. Zentraler Pfeiler der Gesetzgebung ist die überarbeitete europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD-Novelle), die 2024 erlassen wurde. Sie sieht vor, dass Gebäude in der EU mit dem Ziel saniert werden, deren Energieverbrauch bereits in den kommenden zehn Jahren deutlich zu senken.
Dabei gilt der „Worst First“-Ansatz: Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Energieeinsparungen soll durch die Sanierung der ineffizientesten 43 Prozent der Gebäude erzielt werden. Bei Wohngebäuden soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Bestands durch Renovierungsmaßnahmen bis 2030 um mindestens 16% und bis 2035 um mindestens 20% im Vergleich zu 2020 gesenkt werden. Neue Gebäude müssen ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Die Nationalregierungen müssen die EPBD bis 2026 in nationales Recht umsetzen. Das Fit for 55-Gesetzespaket sieht darüber hinaus vor, dass für den Gebäude- und Verkehrssektor ein eigener Emissionshandel (ETSII) eingeführt werden soll.
Trotz der ambitionierten Zielvorgaben der EU zeichnet sich bei der Umsetzung der Maßnahmen eher ein langsames Tempo ab. So haben die EU-Umweltminister jüngst beschlossen, den ETSII um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Die deutsche Regierung plant wiederum, bei der Umsetzung des EPBD den Rückwärtsgang einzulegen. Zwar liegt der finale Entwurf für eine erneute Reformierung des nationalen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch nicht vor. Doch hat die Koalition von CDU und SPD bereits im Koalitionsvertrag verkündet, die bestehende Novelle des GEG, auch als Heizungsgesetz bekannt, wieder abzuschaffen. Von der CDU angeregte Reformen betreffen etwa die Kürzung staatlicher Förderungen für den Einbau von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien. Vorrangiges Ziel der CDU ist es, das neue Heizungsgesetz technologieoffener, flexibler und einfacher zu gestalten. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verkündete jüngst, dass für die Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens noch etwas Zeit benötigt werde, um niemanden bei der Wärmewende zu überlasten.
Deutsche Regierung sollte sich auf EU zubewegen
Um Fortschritte bei der Reduzierung von Treibhausgasen bei Gebäuden bereits bis 2030 zu erzielen, wären eigentlich weitreichendere Maßnahmen und eine höhere Förderung angebracht. Vor allem benötigen Hauseigentümer, Investoren, Bauplaner oder Kommunen verbindliche Vorgaben und verlässliche Unterstützung, um Anreize zu haben, Gebäude und insbesondere Wohnimmobilien klimaneutral zu bauen oder umzurüsten. Besonders bei Bestandswohnimmobilien besteht hoher Sanierungsstau. Rund 75% des europäischen Gebäudebestands gilt als energetisch ineffizient. Hier muss die deutsche Regierung zeigen, dass sie an einer nachhaltigen Transformation mitwirken will, indem sie mit Fördermitteln einen Anreiz für Hausbesitzer schafft, den Bestand energetisch zu sanieren. Mit der geplanten Kürzung des Etats für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um 3,36 Milliarden für den Haushalt 2026 würde die neue Bundesregierung jedoch eher das Gegenteil signalisieren.
(Autor: Adalbert Pokorski, Gründer und Geschäftsführer der Greenwater Capital GmbH)




