11.12.2025 Auch Flüchtlingsunterkünfte müssen kapitalmarktfähig sein
„Eine sich zunehmender Beliebtheit erfreuende Sub-Assetklasse bei Investoren ist das soziale Infrastruktur-Segment. In der Regel werden hierunter langfristige Mietverträge mit z.B. Schulen, Kitas, Universitäten, Polizei-/Rettungs-/Feuerwehrwache oder ähnliche behördliche Nutzungen verstanden.
Angesichts der Zunahme globaler Konflikte und entsprechender Migrationsbewegungen haben sich innerhalb dieser Sub-Assetklasse Flüchtlingsunterkünfte zu einem neuen Objekttyp entwickelt. Wie bei sozialer Infrastruktur üblich, wird der Bedarf politisch definiert, unabhängig davon, ob der Mietvertrag direkt oder als Garant mit der Kommune oder einer anderen öffentlichen Hand oder einem renommierten externen Betreiber abgeschlossen wurde.
Damit der Staat oder die Kommune die Geflüchteten indessen menschenwürdig unterbringen kann, werden private Immobilieninvestoren benötigt, die die Gebäude errichten und betreiben. Dafür ist es, wie bei allen anderen Immobilientypen auch, erforderlich, die Immobilie als Kapitalmarktprodukt zu monetarisieren.
Dafür gibt es prominente Vorbilder. Als sich der Staat nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs außerstande sah, den eklatanten Wohnungsmangel zu beseitigen, wurde der soziale Wohnungsbau erfunden, der durch diverse Förderinstrumente, darunter zinsgünstige Baudarlehen, Vergabe günstiger Grundstücke sowie Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, privaten Investoren Anreize gewährt, um bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache und sonstige bedürftige Haushalten zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der globalen Entwicklung werden wir auch zukünftig mit immer neuen Flüchtlingswellen rechnen müssen. Und die öffentliche Hand ist darauf angewiesen, dass private Investoren die erforderlichen Unterkünfte bereitstellen und dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass dies wirtschaftlich darstellbar ist.
Gleichwohl sollten Investoren auf eine Drittverwendungsfähigkeit der Objekte achten – denn wir alle wünschen uns, dass es der Menschheit doch noch gelingen sollte, eine friedlichere Welt zu schaffen.“
(Kommentar von Daniel Milkus, Niederlassungsleiter Aengevelt Frankfurt)
Angesichts der Zunahme globaler Konflikte und entsprechender Migrationsbewegungen haben sich innerhalb dieser Sub-Assetklasse Flüchtlingsunterkünfte zu einem neuen Objekttyp entwickelt. Wie bei sozialer Infrastruktur üblich, wird der Bedarf politisch definiert, unabhängig davon, ob der Mietvertrag direkt oder als Garant mit der Kommune oder einer anderen öffentlichen Hand oder einem renommierten externen Betreiber abgeschlossen wurde.
Damit der Staat oder die Kommune die Geflüchteten indessen menschenwürdig unterbringen kann, werden private Immobilieninvestoren benötigt, die die Gebäude errichten und betreiben. Dafür ist es, wie bei allen anderen Immobilientypen auch, erforderlich, die Immobilie als Kapitalmarktprodukt zu monetarisieren.
Dafür gibt es prominente Vorbilder. Als sich der Staat nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs außerstande sah, den eklatanten Wohnungsmangel zu beseitigen, wurde der soziale Wohnungsbau erfunden, der durch diverse Förderinstrumente, darunter zinsgünstige Baudarlehen, Vergabe günstiger Grundstücke sowie Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, privaten Investoren Anreize gewährt, um bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache und sonstige bedürftige Haushalten zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der globalen Entwicklung werden wir auch zukünftig mit immer neuen Flüchtlingswellen rechnen müssen. Und die öffentliche Hand ist darauf angewiesen, dass private Investoren die erforderlichen Unterkünfte bereitstellen und dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass dies wirtschaftlich darstellbar ist.
Gleichwohl sollten Investoren auf eine Drittverwendungsfähigkeit der Objekte achten – denn wir alle wünschen uns, dass es der Menschheit doch noch gelingen sollte, eine friedlichere Welt zu schaffen.“
(Kommentar von Daniel Milkus, Niederlassungsleiter Aengevelt Frankfurt)




