04.12.2025 München: Stadtrat beschließt Rahmen für schnelleres Baurecht
Mit dem sogenannten Bau-Turbo soll der Bau von Wohnungen beschleunigt werden. Grundlage hierfür ist eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB). Seit 30. Oktober können Kommunen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen werden. Das heißt: weniger bürokratische Hürden, kürzere Verfahren und mehr Planungssicherheit für alle, die bauen oder in Wohnungen investieren möchten.
In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats mit den Änderungen des Baugesetzbuches durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung befasst. Dabei beauftragte er die Stadtverwaltung, die durch die entsprechende Vorschrift mögliche Abkürzung oder Ersetzung von Bebauungsplanverfahren zu nutzen. Kernpunkt für den Handlungsrahmen der Stadtverwaltung, den Bau-Turbo anzuwenden, ist die Einteilung von Bauvorhaben in drei Kategorien:
- Bei überschaubaren Bauvorhaben orientiert sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung am etablierten Vorbescheidsverfahren der Lokalbaukommission. Ein Stadtratsbeschluss ist nicht nötig, die Verwaltung entscheidet über die Anwendung des Bau-Turbos.
- Bei Projekten mit städtebaulicher Wirkung fasst der Stadtrat einen Aufstellungsbeschluss und stimmt vorbehaltlich zu, dass nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf den Bau-Turbo gewechselt werden kann. Gibt es in dieser Beteiligungsphase keine wesentlichen Konflikte, kann vom Bebauungsplanverfahren in das Baugenehmigungsverfahren der Lokalbaukommission gewechselt werden.
- Bei planungsbedürftigen Projekten startet zunächst das reguläre Bebauungsplanverfahren mit einem Aufstellungsbeschluss. Zeigt sich im Laufe des Verfahrens, dass kaum oder keine Konflikte bestehen, kann der Stadtrat den Wechsel vom Bebauungsplanverfahrens zum Einsatz des Bau-Turbos beschließen: Die Bauherrin wechselt direkt auf das Genehmigungsverfahren bei der Lokalbaukommission.
Bei großflächigen Planungsprojekten für gemischt genutzte Quartiere, Vorhaben ohne eine gesicherte öffentliche Erschließung oder mit einer komplexen Eigentümerstruktur wird die Stadt in aller Regel Baurecht über die klassischen Bauleitplanverfahren schaffen.
Der Bau-Turbo soll insbesondere den planungsrechtlichen Genehmigungsprozess beschleunigen. Die Änderungen des Baugesetzbuchs umfassen neben den oben beschriebenen Inhalten u.a. noch die folgenden Punkte:
- Erweiterung der Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus.
- Erweiterung der Abweichungsmöglichkeit vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich bei Wohnvorhaben. Damit wird auch die Errichtung von Wohngebäuden erleichtert. Hierbei ist die Zustimmung der Gemeinde zwingend erforderlich.
- Weitere gesetzliche Änderungen machen es der Stadt leichter, Festsetzungen beispielsweise zum Lärmschutz zu treffen.
- Verlängerung der Vorschriften über den Umwandlungsschutz von Mietwohnungen in Eigentum.
Für eine mögliche Nutzung des Bau-Turbos und der weiteren genannten Vorschriften prüft die Stadt bereits in einer frühen, gezielten Bauberatung, ob ein Vorhaben grundsätzlich geeignet ist. Dabei werden die betroffenen Fachdienststellen und Referate eingebunden, um Anforderungen und Auflagen vorab klarzustellen. Erfüllt der spätere Bauantrag diese Vorgaben, kann die Genehmigung in vorgegebenen, kurzen Verfahrensfristen erfolgen.
In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats mit den Änderungen des Baugesetzbuches durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung befasst. Dabei beauftragte er die Stadtverwaltung, die durch die entsprechende Vorschrift mögliche Abkürzung oder Ersetzung von Bebauungsplanverfahren zu nutzen. Kernpunkt für den Handlungsrahmen der Stadtverwaltung, den Bau-Turbo anzuwenden, ist die Einteilung von Bauvorhaben in drei Kategorien:
- Bei überschaubaren Bauvorhaben orientiert sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung am etablierten Vorbescheidsverfahren der Lokalbaukommission. Ein Stadtratsbeschluss ist nicht nötig, die Verwaltung entscheidet über die Anwendung des Bau-Turbos.
- Bei Projekten mit städtebaulicher Wirkung fasst der Stadtrat einen Aufstellungsbeschluss und stimmt vorbehaltlich zu, dass nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf den Bau-Turbo gewechselt werden kann. Gibt es in dieser Beteiligungsphase keine wesentlichen Konflikte, kann vom Bebauungsplanverfahren in das Baugenehmigungsverfahren der Lokalbaukommission gewechselt werden.
- Bei planungsbedürftigen Projekten startet zunächst das reguläre Bebauungsplanverfahren mit einem Aufstellungsbeschluss. Zeigt sich im Laufe des Verfahrens, dass kaum oder keine Konflikte bestehen, kann der Stadtrat den Wechsel vom Bebauungsplanverfahrens zum Einsatz des Bau-Turbos beschließen: Die Bauherrin wechselt direkt auf das Genehmigungsverfahren bei der Lokalbaukommission.
Bei großflächigen Planungsprojekten für gemischt genutzte Quartiere, Vorhaben ohne eine gesicherte öffentliche Erschließung oder mit einer komplexen Eigentümerstruktur wird die Stadt in aller Regel Baurecht über die klassischen Bauleitplanverfahren schaffen.
Der Bau-Turbo soll insbesondere den planungsrechtlichen Genehmigungsprozess beschleunigen. Die Änderungen des Baugesetzbuchs umfassen neben den oben beschriebenen Inhalten u.a. noch die folgenden Punkte:
- Erweiterung der Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus.
- Erweiterung der Abweichungsmöglichkeit vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich bei Wohnvorhaben. Damit wird auch die Errichtung von Wohngebäuden erleichtert. Hierbei ist die Zustimmung der Gemeinde zwingend erforderlich.
- Weitere gesetzliche Änderungen machen es der Stadt leichter, Festsetzungen beispielsweise zum Lärmschutz zu treffen.
- Verlängerung der Vorschriften über den Umwandlungsschutz von Mietwohnungen in Eigentum.
Für eine mögliche Nutzung des Bau-Turbos und der weiteren genannten Vorschriften prüft die Stadt bereits in einer frühen, gezielten Bauberatung, ob ein Vorhaben grundsätzlich geeignet ist. Dabei werden die betroffenen Fachdienststellen und Referate eingebunden, um Anforderungen und Auflagen vorab klarzustellen. Erfüllt der spätere Bauantrag diese Vorgaben, kann die Genehmigung in vorgegebenen, kurzen Verfahrensfristen erfolgen.




