News RSS-Feed

10.04.2025 Koalitionsvertrag: Immobilienwirtschaftliche und steuerliche Aussagen

Am Mittwoch, den 09.04.2025, haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die darin enthaltenen, sowohl immobilienwirtschaftlich als auch steuerlich relevanten Aussagen wurden im Folgenden von Alexander Lehnen und seinem Team der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, zusammengefasst:

Immobilienwirtschaftlich relevante Maßnahmen:

• Das Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrecht soll umfassend reformiert und ein einheitliches Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben geschaffen werden.
• Investitionen in Wohnbau und Eigentumsbildung sollen durch steuerliche Entlastung und Entbürokratisierung angeregt werden.
• Das Baugesetzbuch wird in zwei Schritten modernisiert, um Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen; Baustandards sollen vereinfacht und der Gebäudetyp E rechtlich abgesichert werden.
• Sanierungen im Wohnungsbestand sollen künftig steuerlich attraktiver werden.
• Ein Investitionsfonds soll Eigen- und Fremdkapital für Wohnbauprojekte bereitstellen.
• Der soziale Wohnungsbau wird ausgeweitet – mit Schwerpunkt auf „Junges Wohnen“.
• Die Wohngemeinnützigkeit wird über Investitionszuschüsse gefördert.
• Die Mietpreisbremse wird in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre verlängert.
• Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen müssen künftig eine Elementarschadenabsicherung enthalten; bestehende Verträge sollen entsprechend ergänzt werden.
• Das Bauträgervertragsrecht wird im Hinblick auf Verbraucherschutz bei Insolvenz des Bauträgers überprüft.
• Die Eigenkapitalanforderungen für Infrastrukturprojekte und Wagniskapital sollen durch eine Solvency-II-Novelle gesenkt, nationale Kapitalpuffer möglichst abgeschafft werden.
• Unternehmensgründung soll künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein – durch digitale Beurkundungen und automatisierten Datenaustausch zwischen Notariat, Finanzamt und Gewerbeamt.

Steuerlich relevante Maßnahmen:

• Für Ausrüstungsinvestitionen soll in den Jahren 2025–2027 eine degressive AfA von 30?% gelten („Investitions-Booster“).
• Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 in fünf Schritten jährlich um 1?%-Punkt gesenkt; der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert.
• Das Optionsmodell und die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen sollen verbessert werden.
• Es wird geprüft, ob auch Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer einbezogen werden können.
• Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll gesenkt werden.
• Gegen Scheinsitzverlagerungen in Gewerbesteueroasen soll gezielt vorgegangen werden. Dies könnte insbesondere verschärfte Betriebsprüfungen an den betroffenen Orten bedeuten!
• Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer steigt von 200?% auf 280?%. Dies tritt die einschlägigen Immobilienstandorte.
• Investitionen von Fonds in Infrastruktur und Erneuerbare Energien sollen durch steuerlich angepasste Rahmenbedingungen erleichtert werden.
• Die energetische Sanierung geerbter Immobilien wird künftig steuerlich absetzbar sein.
• Vermieter sollen steuerlich motiviert werden, günstigen Wohnraum zu schaffen.






























Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!