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25.04.2024 Miguel Grosser ist vorläufiger Insolvenzverwalter der d.i.i. Investment

Rechtsanwalt Miguel Grosser von der bundesweit tätigen Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Mai vom 22. April 2024 als vorläufiger Insolvenzverwalter der d.i.i. Investment GmbH, Wiesbaden, bestellt worden. Die d.i.i. Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die über die Erlaubnis verfügt, Investmentvermögen (Fonds) zu verwalten und untersteht als solche der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Aktuell verwaltet und managt sie 16 Alternative Investmentfonds (AIF) mit einem Volumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro vorwiegend für professionelle Anleger, die schwerpunktmäßig in (Wohn-)Immobilien investieren.

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das Vermögen der Gesellschaften sichern und erhalten. Erste Maßnahmen dazu sind bereits eingeleitet und umgesetzt. Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Geschäftsbetrieb weiter fortgeführt. Für die 31 Mitarbeiter der d.i.i. Investment GmbH wird gegenwärtig die Vorfinanzierung des ihnen zustehenden Insolvenzgeldes geprüft. Die Verwaltung und Betreuung der Fonds ist weiter gewährleistet.

Den Insolvenzantrag für die d.i.i. Investment GmbH hatte die Finanzaufsicht BaFin am 17. April 2024 gestellt und gleichzeitig ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Grund für den Insolvenzantrag der BaFin war die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der d.i.i. Investment GmbH. Die Alleingesellschafterin der d.i.i. Investment, die Muttergesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, hatte bereits am 2. April 2024 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht.

Vergütungen ausgeblieben – Gefahr für Vermögenswerte –
Sicherungsmaßnahmen eingeleitet

Die d.i.i. Investment GmbH erzielte nach den bislang vorliegenden Zahlen 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 16,3 Mio. Euro vor allem aus Vergütungen für die Verwaltung der Investmentvermögen (Asset Management Fees) sowie aus Vergütungen für die Zeichnung von Investmentfondsanteilen bzw. für die Investoren- und Objektbetreuung.

Zuletzt konnten einige der Investmentvermögen die verschiedenen an die Gesellschaft zu leistenden Vergütungen wegen Liquiditätsschwierigkeiten nicht mehr bezahlen. Vor diesem Hintergrund sah die BaFin eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte sowie für die Erfüllung anderer Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern und stellte Insolvenzantrag.

Auch für die Objektgesellschaft d.i.i. 14. Neubau E GmbH, Gräfelfing, wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main nun die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Miguel Grosser als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Hintergrund dafür sind die aktuell sehr schwierigen Marktbedingungen für Neubauprojekte.

Auch in diesem Verfahren hat der vorläufige Insolvenzverwalter Miguel Grosser bereits Maßnahmen ergriffen, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und zum Schutz der Gläubiger vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Er führt gegenwärtig Gespräche, um sowohl die d.i.i. Investment GmbH wie auch die d.i.i. 14. Neubau E GmbH zu stabilisieren. Ziel ist, in Abstimmung mit der Finanzaufsicht BaFin im weiteren Verlauf der Insolvenzverfahren eine ordnungsgemäße Abwicklung bzw. Übertragung der Geschäftstätigkeit zu erreichen.


























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