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22.04.2024 Kabinettsbeschluss: Wichtiger Impuls für hessischen Wohnungsneubau

Zum heutigen Beschluss des Landeskabinetts mit den Eckpunkten des geplanten „Hessengelds“ sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen: „Wir begrüßen das Hessengeld für den Ersterwerb von Immobilien, denn es ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiger Impuls für den hessischen Wohnungsneubau. Die Gültigkeit rückwirkend zum 1. März gibt Familien die Sicherheit, ihre auf Eis gelegten Kaufpläne schon jetzt weiterzuverfolgen – auch wenn sie ihren Antrag erst im Herbst stellen können. Ein Dämpfer für viele Erwerber wird sein, dass sie durch die Auszahlung des Hessengeldes über einen Zeitraum von zehn Jahren zunächst nicht unerheblich in Vorleistung treten müssen. Die Grunderwerbsteuer ist sofort beim Kauf fällig, wird aber von der Kreditbank in der Regeln nicht mitfinanziert.
Gleichzeitig sehen wir in der finanziellen Unterstützung junger Familien bis zur Höhe der anfallenden Grunderwerbsteuer nur eine von vielen Möglichkeiten, den dringend benötigten Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Unabhängig von den Entscheidungen zu Grunderwerbsteuer-Freibeträgen auf Bundesebene kann Hessen schon jetzt den hier gültigen Steuersatz von 6 Prozent wieder senken, den jedes Bundesland selbst festlegen kann. Das wäre ein weiteres, zielführendes Zeichen für alle Bauwilligen. Eine derartige Steuersenkung würde zudem aktuell kein allzu großes Loch im Landeshaushalt bedeuten, denn die Einnahmen aus dieser Steuer haben mit 1,1 Milliarden Euro im vergangenen Jahr nur 4,2 Prozent des Landeshaushalts ausgemacht – nach Spitzeneinnahmen von knapp 2 Milliarden Euro im Jahr 2021.“


























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