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19.04.2024 Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Im Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf beraten, nach dem reine Online-Eigentümerversammlungen einfacher beschlossen werden können. In dem Zusammenhang kommt immer wieder die Frage auf, welche Erfahrungen Wohnungseigentümer bislang mit hybriden Eigentümerversammlungen, bei denen sowohl eine Teilnahme vor Ort als auch online möglich ist, gemacht haben und was hybride Eigentümerversammlungen kosten. Eine Umfrage von Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern.

Die Bundesregierung hat auf Initiative des Bundesjustizministeriums einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, wonach die reine Online-Eigentümerversammlung mit einer ¾-Mehrheit für drei Jahre beschlossen werden kann. In der politischen Diskussion darüber wird immer wieder behauptet, dass eine hybride Eigentümerversammlung, die Präsenzteilnehmer und Online-Teilnehmer verbindet, einen großen zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten verursacht. Allerdings liegen keine Erfahrungen und Daten dazu vor. WiE hat daher eine kurze Befragung unter Wohnungseigentümern, die mit hybriden Eigentümerversammlungen Erfahrungen haben, durchgeführt. 125 Wohnungseigentümer aus 125 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit insgesamt 3.834 Wohnungen aus dem gesamten Bundesgebiet haben an der Umfrage teilgenommen.

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 Euro und 15 Euro

Das Fazit: Die Durchführung dieser Versammlungsform ist für WEGs nicht teuer. 77,6 % der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89%). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung.

Hybride Versammlungsform vor allem in kleinen WEGs akzeptiert

Wohnen im Eigentum sieht die hybride Eigentümerversammlung als gute Alternative zur vereinfachten Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung – und spricht sich dafür aus, diese Möglichkeit auszubauen. „Mit einem gesetzlichen Anspruch auf Online-Teilnahme würde die Digitalisierung vorangebracht werden, ohne die Rechte derjenigen Eigentümer einzuschränken, die nur in Präsenz teilnehmen können“, so WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Denn aller Digitalisierung zum Trotz ist die Präsenzteilnahme in Eigentümerversammlungen immer noch nachgefragt: Laut WiE-Umfrage entscheiden sich 58 % der Wohnungseigentümer in einer hybriden Eigentümerversammlung für die Teilnahme vor Ort, nur 42% für eine Online-Teilnahme. Vor allem kleine WEGs setzen laut WiE-Umfrage auf das hybride Format – und verzeichnen große Zufriedenheit unter den Wohnungseigentümern.

WiE: Bundesjustizministerium sollte erst Wohnungseigentümer befragen
Wohnen im Eigentum bleibt bei seiner Position, dass es noch zu früh für die vereinfachte Zulassung reiner Online-Eigentümerversammlungen ist, selbst wenn eine ¾-Mehrheit der Wohnungseigentümer dies beschließt. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer ausgegrenzt werden - ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt Heinrich.

Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert. „Anstatt jetzt ohne ausreichende Faktengrundlage eine Gesetzesänderung zu beschließen, sollte das Bundesjustizministerium besser damit beginnen, die Erfahrungen mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz auszuwerten und dabei insbesondere die Wohnungseigentümer zu befragen“, so Heinrich.






















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