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18.04.2024 Immobilienfirmen und Verbände diskutieren Schneller-Bauen-Gesetz

„Bauen im Berlin von morgen" unter diesem Titel sprach der Staatssekretär für Bauen und Amtschef, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Alexander Slotty, (SPD) am Donnerstagabend zu den Mitgliedern der Liberalen Immobilienrunde. Vortrag und Diskussion drehten sich vor allem um die Inhalte des Schneller-Bauen-Gesetzes, dessen Eckpunkte am Dienstag der Presse vorgestellt worden sind. Insgesamt umfasst das Vorhaben 41 Änderungen in neun Gesetzen und einer Rechtsverordnung sowie 69 sogenannte untergesetzliche Maßnahmen. In das Vorhaben sollen auch die Erfahrungen der im Wohnungsbau tätigen Unternehmen einfließen.

Die Teilnehmer der Runde nahmen den Entwurf mit großer Zustimmung auf. Petra Müller, Vorstandsvorsitzende der Liberalen Immobilienrunde, sagte: „Der Gesetzentwurf bestätigt den Paradigmenwechsel in der Berliner Wohnungspolitik weg von der Konfrontation hin zur Kooperation zwischen Politik und Wohnungsbranche. Die Liberale Immobilienrunde und ihre Mitgliedsunternehmen werden sich mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass die Ziele des Gesetzes erreicht werden. Sollte der Entwurf Gesetz werden, liegt die Initiative, mehr Wohnungsbau in Berlin zu erreichen, eindeutig bei der Wirtschaft – und nicht mehr bei der Landespolitik.“

Andreas Schulten als stellvertretender Vorstandsvorsitzender ergänzt: „Wer den umfangreichen Katalog der Einzelmaßnahmen liest, erkennt, dass es Berlin ernst meint mit der Beschleunigung des Wohnungsbaus. Hier wurden sehr viele Vorschriften auf ihr Verzögerungspotenzial analysiert und dieses gegebenenfalls eliminiert, was interessanterweise auch die Arbeit der oft zu Unrecht gescholtenen Berliner Verwaltung erleichtern könnte.“ Eine Genehmigung zu erhalten, werde wohl leichter. Die aktuell größte Herausforderung für den privaten Wohnungsbau liege allerdings bei den Markt- und Finanzierungsbedingungen.

Diskutiert wurde unter anderem auch die Frage, was denn ein Schneller-Bauen-Gesetz bringe, wenn in den Bezirken der politische Wille fehle, Wohnungsbau auch gegen die allgegenwärtigen Anwohnerinitiativen durchzusetzen. Hier greift eine Änderung im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz, wonach der Senat in Genehmigungsverfahren künftig auch dann eingreifen könne, wenn das dringende Gesamtinteresse Berlins nur mittelbar beziehungsweise indirekt betroffen ist.
























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