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16.04.2024 Jetzt richtig durchstarten: Immobilienbranche erfreut über Solarpaket I

Die Immobilienwirtschaft ist erfreut über die Einigung der „Ampel“-Koalition zum Solarpaket I. „Dass es nach dieser endlosen Hängepartie jetzt eine Einigung gibt, ist ein wichtiges Zeichen. Denn wir müssen wirklich Gas geben, damit die Photovoltaik-Strategie auf Touren kommt“, sagt ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse. Der Ausbau von PV-Anlagen auf Freiflächen und vor allem auf Dächern müsse „unbedingt richtig durchstarten“.

Lohse weiter: „Die Zeit drängt, denn bis 2030 ist es nicht weit. Wir können nicht noch einmal so lange warten wie beim Solarpaket I. Weitere rechtliche Änderungen müssen in dieser Wahlperiode kommen.“ Für diesen Prozess, bei dem noch „eine Reihe weiterer Hürden beseitigt werden muss“, sollten die Koalitionäre „unbedingt den Speed-Modus“ wählen.

Die Aufhebung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz bewertet Lohse als ambivalent: „Alle Sektoren müssen sich bemühen, ihre Ziele zu erreichen. Im Gebäudebereich hat sich schon viel getan in den letzten Jahren.“ Zum Erreichen der Ziele sei es nötig, den Prozess mit Förderprogrammen zu flankieren, um ihn sozialverträglich zu gestalten.“
Lohse betont zugleich: „Der Verkehrssektor darf sich da keinen schlanken Fuß zu Lasten der anderen Sektoren machen.“

Erfreuliche Neuerungen im Solarpaket I aus Sicht der Immobilienwirtschaft:

• Die „Anlagenverklammerung“, die festlegt, dass Anlagen, die in räumlicher Nähe installiert werden, als Einheit gelten, soll aufgehoben werden. Dies hat bisher PV-Projekte verhindert, weil verschiedene Anlagen auf einem Grundstück zur gemeinsamen Direktvermarktung verpflichtet wurden.

• Künftig soll es eine „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ geben, so dass das Risiko der Reststrombeschaffung für Vermieter plus die Pflicht, als Vollversorger aufzutreten, entfallen.

• Die „Ampel“ plant eine stärkere Vereinheitlichung technischer Anschlussbedingungen (TAB) beim Netzanschluss durch einen bundesdeutschen Rahmen für Netzbetreiber. Der ZIA hält es hier für wichtig, dass eine neutrale Stelle (z.B. die Bundesnetzagentur) Begründungen beim Abweichen vom Musterrahmen überprüft.

Hier sieht die Immobilienwirtschaft weiteren Änderungsbedarf:

• Der ZIA dringt auf eine Überarbeitung der Schwellenwerte bei der Direktvermarktung, um die Anreize zu verbessern.

• Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für den PV-Ausbau müssen angepasst werden: Die Abgabe von PV-Strom muss für Vermieter steuerlich unschädlich und Vermietungsleistungen gleichgestellt sein. Zudem sollen aufsichtsrechtliche Hemmnisse und die Gefahr des Statusverlustes bei Spezial-Investmentfonds ausgeräumt werden. Auch im Stromsteuerrecht bedarf es aus Sicht des ZIA Verbesserungen.


























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