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15.04.2024 Das Neue GEG: Bauherren haben ein Recht auf Daten

Seit dem 01.01.2024 ist das neue GebäudeEnergieGesetz („GEG“) in Kraft. Eine der wichtigsten Neuerungen: Eine Verpflichtung zur Transparenz in Bezug auf die Gebäudeperformance. Bauherren sollten ihr neues „Recht auf Daten“ jetzt wahrnehmen.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der §71.a des GEG. Seine Regelungen betreffen Neubauten mit einer Nennleistung der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt. Dies kann bereits Gebäude ab einer Fläche von 4.000 Quadratmeter betreffen. Bestandsgebäude müssen bis Ende 2024 nachgerüstet werden.

„Mit dem §71.a des neuen GEG schafft der Gesetzgeber Klarheit: Betriebsdaten von Gebäuden und ihren Anlagen müssen zugänglich gemacht werden“, erklärt Dr.-Ing. Stefan Plesser, Geschäftsführender Gesellschafter von synavision. „Damit endet endlich die Black-Box-Mentalität am Bau, die Bauherren gleichermaßen teuer bezahlen mussten und viele Potenzial ungenutzt ließ.“

Das jetzt geschaffene Recht auf Daten über offene Schnittstellen digitaler Energieüberwachungstechnik und zwischen Systemen und Anwendungen im Gebäude gibt jedem Gebäudeeigentümer den Zugriff auf die Daten seiner Anlagen. Damit kann endlich Transparenz über die Gebäudeperformance geschaffen werden. Setzen Bauherren diese Möglichkeiten richtig ein, kann eine Vielzahl innovativer digitaler Werkzeuge und Methoden genutzt werden, um Gebäude bestmöglich zu betreiben.

In einem Whitepaper gibt synavision einen kompakten Überblick und Empfehlungen, wie Gebäudeeigentümer und -verwalter, aber auch Fachplaner und andere Dienstleister diese neuen Vorgaben des GEG in der Praxis nutzen können.





















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