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12.04.2024 Keine Verlängerung der Hessischen Mieterschutzverordnung

Zur vom Bundeskabinett geplanten Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene, gegen die Haus & Grund Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, und der entsprechenden Verlängerung der Hessischen Mieterschutzverordnung sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen: „Wir appellieren – vor dem Hintergrund des Beschlusses auf Bundesebene – an die hessische Landesregierung, von der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verlängerung der Hessischen Mieterschutzverordnung abzusehen. Auf jeden Fall sollte sie abwarten, bis die Verfassungsklage unseres Bundesverbandes entschieden ist. Denn wir sind der Überzeugung, dass die Verlängerung verfassungswidrig ist: Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich die erste Mietpreisbremse nur zugelassen, da sie auf fünf Jahre befristet war.

In Hessen wurden seinerzeit 49 Gemeinden zu sogenannten angespannten Wohnungsmärkten erklärt, in denen die Mietpreisbremse gilt. In keinem dieser Gebiete hat sie jedoch dazu geführt, dass der Wohnungsmarkt sich entspannt hätte. Mietrechtliche Beschränkungen ändern an der hohen Nachfragesituation nichts, das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Abhilfe kann einzig durch Neubau und Nachverdichtung, insbesondere Aufstockung und Dachausbau, geschaffen werden.

Die Mietpreisbremse schafft keine einzige neue Wohnung. Vielmehr ist sie ein herber Dämpfer für das so dringend benötigte Investitionsklima, insbesondere schwächt sie das Vertrauen der privaten Vermieter in die Wirtschaftlichkeit des Vermietungsgeschäfts. Investitionen in den Bestand rentieren sich unter Umständen nicht mehr, sodass zu befürchten ist, dass diese auf das Mindestmaß begrenzt werden. Dabei sorgen gerade private Vermieter für sichere Bestandsmieten. In zwei von drei Mietverhältnissen bei privaten Vermietern findet im laufenden Mietverhältnis keine Mieterhöhung statt. Nur durch Verzicht auf Verlängerung der Mietpreisbremse kann einem Vertrauensverlust der privaten Eigentümer durch stetig verschärfte mietpreisregulierende und die Eigentumsfreiheit beschränkende Eingriffe in den Wohnungsmarkt entgegengewirkt werden.“























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