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22.06.2023 Neues Klimagesetz: Wohnungswirtschaft bietet Mitarbeit im Klimarat an

Heute hat der Niedersächsische Landtag über einen Gesetzesvorschlag der Regierungsfraktionen zur Verbesserung des Klimaschutzes beraten. Mit dem Gesetzentwurf werden die klimapolitischen Ziele für Niedersachsen noch einmal verschärft, die Verringerung der Treibhausgasemissionen soll erheblich beschleunigt werden. Neue Zielmarken sind: bis 2030 Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um 75 Prozent, bis 2035 um 90 Prozent und 2040 Klimaneutralität gegenüber den Emissionen des Jahres 1990. Bislang sah das Klimaschutzgesetz eine Treibhausgas-Neutralität bis 2045 vor.

Dazu sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: „Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft unterstützt die Landesregierung dabei, Niedersachsens Klimaneutralität möglichst frühzeitig zu erreichen. Wir bieten auch unsere Mitarbeit im angekündigten Klimarat an. Denn der Teufel liegt mitunter im Detail. Zwei Beispiele:

Wer eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Miethäusern fordert, muss beachten, dass die steuerrechtlichen Folgen für den Betrieb solcher Anlagen bis heute ungelöst sind. Die meisten unserer Unternehmen planen zwar generell die Installation von PV-Anlagen bei Neubau, Umbau und Sanierung. Unklar ist aber nach wie vor, wie der produzierte Strom eingespeist und wirtschaftlich verwertet werden darf.

Irreführend ist zudem die Annahme, dass die Einnahmen aus Solarstrom die Kosten für die Installation entsprechender Anlagen in der Regel übertreffen. Wir können noch von keinen Einsparungen berichten, die letztlich die Mieter entlasten. Dafür sind die geltenden Regelungen zu kompliziert. Die Behauptung der Regierungsfraktionen, unsere Unternehmen könnten durch Stromeinspeisung oder Direktvermarktung nennenswerte Erlöse erzielen, wird auf absehbare Zukunft nicht zutreffen.“













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