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19.06.2023 GEG: Späte Erkenntnis, richtige Signale, weiterhin Gesprächsbedarf

„Späte Erkenntnis, richtige Signale, weiterhin Gesprächsbedarf“ – so fasst Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), die jüngsten Beratungen auf Bundesebene zum Gebäudeenergiegesetz zusammen und nimmt gleichzeitig die Novellierung des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes ins Visier, auf die sich das Kabinett geeinigt hat und die in der nächsten Woche im Landtag beraten wird.

„Die völlig unrealistischen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums konnten ausgebremst werden, was die sozialorientierte Wohnungswirtschaft mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen hat“, sagte Dr. Schmitt anlässlich des Bekanntwerdens der sogenannten Leitplanken, auf deren Grundlage der Gesetzentwurf nun bei den Bundestagsberatungen geändert werden soll. „In diese Beratungen werden wir uns auch einbringen“, so die Verbandsdirektorin.

Auf die bisherigen Ergebnisse hatte der vdw massiv eingewirkt und noch im Mai ein Schreiben an die niedersächsischen Landesgruppen im Bundestag versandt. „Etliche der von uns aufgeführten Punkte finden sich jetzt wieder“, betonte Dr. Schmitt. „Das ist ein Erfolg, und wir können das im Sinne einer sozial orientierten Wohnungswirtschaft nur begrüßen.“

Wichtig sind ihr zufolge drei Punkte:

• eine verbindliche kommunale Wärmeplanung mit einem verlässlichen Zeithorizont als Grundlage für alle Modernisierungs- und Sanierungsprozesse in den Beständen,
• eine aufeinander abgestimmte Gesetzgebung
• und damit einhergehende Förderkulissen.

Die vdw-Chefin sieht in Verbindung zu den gefundenen Lösungen auf Bundesebene auch die Landespolitik in der Pflicht: Die nähere Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sei eben nicht nur Bundes-, sondern maßgeblich auch Landessache. Das niedersächsische Klimaschutzgesetz müsse daher mit dem Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene in Einklang gebracht werden. „Bei allem Regelungsbedarf aus Sicht des Bundes muss den Landesgesetzgebern genügend Spielraum gelassen werden“, mahnt Dr. Schmitt an. Sie sieht Konflikte im Mix der erneuerbaren Energien, so zum Beispiel mit dem in Niedersachsen bevorzugten Ausbau von Photovoltaik auf Dächern. Ihrer Auffassung nach setzt zum Beispiel der Bundesgesetzgeber mit seinem deutlichen Schwerpunkt einer netzbasierten Wärmeversorgung wieder zu enge Prämissen für die künftige Umsetzung. „Der Mehrwert der kommunalen Wärmeplanung ist ihre Technologieoffenheit, sonst funktioniert sie nicht“, so die Verbandsdirektorin.

Wichtig ist nach ihren Worten, dass die Produktion erneuerbarer Energien und die Strukturen der Netze zu ihrer Abnahme übereinstimmen müssen. „Nur den Ausbau der Photovoltaik zu verordnen, reicht nicht. Wenn Strom auf Dächern produziert wird, muss er auch abgenommen werden. Wir fordern schon seit Jahren echte Mieterstrommodelle.“ Einer Mitarbeit im vom Land angekündigten niedersächsischen Klimarat steht die Wohnungswirtschaft daher aufgeschlossen gegenüber.












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