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15.06.2023 FAP wandelt ihren Debt Fonds in einen Artikel-9-Fonds um

Die FAP Group, einer der führenden unabhängigen Beratungsunternehmen für die Beschaffung und Strukturierung von Kapital für Immobilieninvestments und Projektentwicklungen, hat den FAP Balanced Real Estate Financing I („BREF I“) von einem Artikel-6- in einen Artikel-9-Fonds umgewandelt. Die Investments müssen damit Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkung ergreifen sowie Städte und Siedlungen inklusiver, sicherer, widerstandsfähiger und nachhaltiger machen.

Damit gehört der FAP-Fonds zu den ersten Debt-Produkten nach Artikel 9 in Deutschland. Der Fonds finanziert nicht nur Neubauprojekte, sondern auch in Bestandsimmobilien. Raphael Wowra, MRICS und Senior Investment Manager bei FAP Invest, sagt: „Wir begleiten mit unseren Finanzierungen Bestandsimmobilien auf ihrem Transitionspfad zum nachhaltigen Gebäude. Die Anforderungen an die Klassifizierung unseres Fonds nach Artikel 9 sind mit der vermehrten Finanzierung von Bestandsimmobilien deutlich anspruchsvoller als für Artikel 9 Fonds mit einem Fokus auf Projektentwicklungen und Neubau. Wir sind allerdings der Ansicht, dass durch die Nutzung und Wiederverwendung vorhandener Ressourcen und die Vermeidung von weiterem Flächenkonsum Investitionen in den Bestand signifikant zu den gesetzten Nachhaltigkeitszielen des Fonds und der gesamten Immobilienwirtschaft beitragen können.“

Das Bestandsportfolio des BREF I ist zum aktuellen Zeitpunkt bereits zu ca. 65 Prozent Artikel-9-konform. Alle seit Anfang 2023 ausgereichten Finanzierungen werden nach neuen Green-Loan-Kriterien vergeben. Dafür hat FAP über die letzten beiden Jahre gemeinsam mit einem renommierten Beratungshaus und in Anlehnung an die Kriterien der EU-Taxonomie, des Carbon Risk Real Estate Monitors (CRREM) und weiteren einschlägigen Marktstandards ein eigenes Scoring-Modell erarbeitet. Die Einhaltung der Kriterien für die Einstufung als nachhaltiges Investment gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Art. 2, Abs. 17) erfolgt über den AIFM, den Wirtschaftsprüfer sowie unabhängige Sachverständige auf Projektebene. Die Reklassifizierung trat zum 1. Juni in Kraft.

Hanno Kowalski, Managing Partner der FAP Group, fügt hinzu: „Nach der Umwandlung des BREF I von einem geschlossenen in einen offenen Fonds mit unbegrenzter Laufzeit, gehen wir nun den nächsten Schritt in der Weiterentwicklung unseres Flaggschiffs. Unsere Anleger waren von der Idee des Artikel-9-Fonds begeistert und wollen weiteres Kapital in den Fonds einbringen. Damit steigen im kommenden Jahr die Gesamtkapitalzusagen auf rund 400 Millionen Euro.“

Der FAP BREF I ist sowohl in Bezug auf die einzelnen Objekte, Geographien, Märkte, den Verschuldungsgrad bzw. die Beleihungsausläufe sowie auf die Sponsoren defensiv strukturiert und damit das einzige Core-Mezzanine-Produkt für die Immobilienfinanzierung im deutschsprachigen Raum.












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