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01.05.2023 LAIQON beschließt Konditionen ihrer Wandelschuldverschreibung

Der Vorstand der LAIQON AG hat im Vorfeld der Billigung des Wertpapierprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Konditionen der Wandelschuldverschreibung 2023/28 festgelegt, deren Begebung bereits am 24. April 2023 dem Grunde nach beschlossen worden war. Die Billigung des Wertpapierprospekts (EU-Wachstumsprospekt gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) 2017/1129) wurde am heutigen Tag durch die BaFin, welche diesen auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüft hat, erteilt. In diesem Zusammenhang sind die nachstehend im Abschnitt „Disclaimer“ enthaltenen Hinweise zu beachten.

Die Gesellschaft beabsichtigt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit Bezugsrecht der Aktionäre und einer Laufzeit von fünf Jahren mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20.000.000,00 in einem öffentlichen Angebot (Bezugsangebot). Wandelschuldverschreibungen, die nicht im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich einer Mehrbezugsoption) bezogen und zugeteilt werden, sollen im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) ausgewählten Anlegern zu den gleichen Konditionen zur Zeichnung angeboten werden.

Zinskupon mit 7,0 % p.a. und Wandlungspreis von EUR 10,50

Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 wird mit 7,0 % per annum verzinst und zu einem Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages in Höhe von EUR 1.000,00 je Wandelschuldverschreibung emittiert. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich, erstmals am 24. November 2023. Die Wandelschuldverschreibungen können nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Emittentin gewandelt werden, erstmals ab 3. November 2023. Es besteht keine Pflicht zur Wandlung am Ende der Laufzeit. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf EUR 10,50 festgelegt und unterliegt nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2023/28 ab 2024 marktüblichen Anpassungsmechanismen (für das Jahr 2023 ist der Verwässerungsschutz hingegen ausgeschlossen). Das Bezugsverhältnis beträgt 874:1. Somit haben die Aktionäre das Recht, für jeweils 874 Aktien der Gesellschaft 1 Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis zu beziehen. Den Aktionären wird über ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Wandelschuldverschreibungen eingeräumt, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben.

Bezugsfrist: 04. - 17. Mai 2023

Die Bezugsfrist zur Zeichnung der Wandelschuldverschreibung 2023/28 beginnt am 4. Mai und läuft bis zum 17. Mai 2023. Aktionäre der Gesellschaft, die an der Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/28 teilnehmen möchten, werden gebeten, ihr Bezugsrecht innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank auszuüben.

Nicht von den Aktionären im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich Mehrbezugsoption) bezogene und zugeteilte Wandelschuldverschreibungen werden ausgewählten Investoren bereits parallel zum Bezugsaufruf im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgelegten Bezugspreis und zu einer Mindestzeichnungssumme von EUR 100.000,00 angeboten. Investoren können im Rahmen der Privatplatzierung bei der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, die die Begebung als Emissionsbank begleitet, eine Order bis spätestens 22. Mai 2023, unter Beachtung der Mindestzeichnungssumme aufgeben.

Neben dem Wertpapierprospekt sind sämtliche für die Zeichnung der Wandelschuldverschreibung 2023/28 erforderlichen weiteren Informationen wie beispielsweise die Anleihebedingungen und das Basisinformationsblatt (PRIIPS-KID) auf der Website der LAIQON AG unter www.laiqon.ag im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Kapitalmaßnahmen abrufbar. Interessierte Aktionäre der Gesellschaft können sich bei Fragen zur Zeichnung der Wandelschuldverschreibung 2023/28 unter ir@laiqon.com an die LAIQON AG wenden.

Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer (CEO) der LAIQON AG: „Wir haben seit 2019 zielstrebig mit erfolgreichen Akquisitionen die neue LAIQON AG geformt und daneben das WealthTech LAIC als Herzstück unserer Digitalisierungsstrategie organisch aufgebaut. Dadurch konnten wie gemeldet mehrere weitere Wachstumsinitiativen, unter anderem mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken gestartet werden. Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 soll uns bankenunabhängig für die kommenden Jahre durchfinanzieren und für neue Partnerschaften in unserer Wachstumsstrategie GROWTH 25 einen flexiblen Spielraum schaffen.“















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