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02.03.2023 GEG: Konkrete Vorgaben für Wohnungseigentümergemeinschaften

Ab 1.1.2024 sollen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)-Entwurf neu eingebaute Heizungsanlagen mit 65% erneuerbarer Energien betrieben werden / Erstmals konkrete Regelungen für WEGs in einem Gesetz / Bei den Fristen muss nachjustiert werden

Ab dem 01.01.2024 sollen neu eingebaute Heizungsanlangen mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden, um den Gebäudebestand „klimafit“ zu machen. So die Vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) im frisch veröffentlichten Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stellt fest, dass das gerade auch die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) vor große finanzielle und logistische Herausforderungen stellen wird. Denn in WEGs ist die Entscheidungsfindung system- und strukturbedingt kompliziert und langsamer.

„Positiv zu erwähnen ist schon jetzt, dass sich das BMWK detailliert Gedanken gemacht hat, wie die Durchführung in WEGs erfolgen soll.“ sagt Gabriele Heinrich, Vorständin von WiE. Dafür ist im Referentenentwurf des GEG ein eigener Paragraph geschaffen worden, der Verfahren und Verantwortlichkeiten bestimmt. „Das BMWK hat erkannt, dass es für den schwerfälligen Tanker WEG klare Kurs-, Ziel- und Kapitänsvorgaben geben muss, wenn die Energie- und Klimawende gelingen soll.“

„Die beabsichtigten Maßnahmen sind ambitioniert. Ob sie mit diesen Fristen umsetzbar sind, muss diskutiert werden, gegebenenfalls nachjustiert werden.“ stellt Gabriele Heinrich fest. Ebenso bedarf es der finanziellen Unterstützung älterer WEGs, in denen zum Beispiel ältere Menschen mit niedrigen Renten wohnen, so Heinrich. Vom Grundkonzept begrüßt WiE aber den vorgeschlagenen Weg. Denn „Die Energie- und Klimawende muss angepackt werden.“






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