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16.01.2023 GEWOFAG wehrt sich gegen tendenziöse Berichterstattung der BILD

Am 14.01.2023 erschien in der München-Ausgabe der Boulevardzeitung BILD der Artikel „Stadt überprüft den GEWOFAG-Chef“. Dieser Artikel beruft sich im Wesentlichen auf zwei anonyme Schreiben und Aussagen des GEWOFAG-Betriebsratsvorsitzenden. Alle Vorwürfe sind falsch.

Richtig ist: Das städtische Revisionsamt prüft aktuell in Kooperation mit der GEWOFAG Aspekte im Zusammenhang mit den anonymen Schreiben. Das Ergebnis der Untersuchung wird alle Vorwürfe in vollem Umfang entkräften.

Die GEWOFAG erstattet umgehend Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen rufschädigender Unwahrheiten. In diesem Zusammenhang wird das Unternehmen außerdem eine professionelle forensische Untersuchung der anonymen Schreiben in Auftrag geben.

Falsch ist: Es findet keine Überprüfung der Person des Geschäftsführers Klaus-Michael Dengler statt. Gegenstand der Prüfung sind ausschließlich die Vorwürfe der anonymen Schreiben.

Zu Vorwurf 1: Hier greift die Berichterstattung tief in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der im Artikel genannten Personen ein. Im Einvernehmen mit diesen stellt die GEWOFAG klar: In keinem Fall und zu keinem Zeitpunkt wurde die Ehefrau des Geschäftsführers in irgendeiner Weise bevorzugt. Falsch ist, dass die Bürgermeisterin Verena Dietl „diese Verbindung im Vorfeld abgesegnet“ habe. Da hier ausschließlich der Bereich der persönlichen Lebensführung tangiert ist, entzieht sich der Sachverhalt naturgemäß der Notwendigkeit einer „Genehmigung“ durch die Bürgermeisterin.

Zu Vorwurf 2: Richtig ist, dass die GEWOFAG einschließlich eines vom Aufsichtsrat beschlossenen sozialverträglichen Abfindungsprogramms, das von 2016 bis 2021 lief, in 120 Fällen Abfindungen mit einer Durchschnittssumme von rund 61.000 Euro gezahlt hat. Die von BILD ohne jeglichen Bezug genannten 7,3 Mio. Euro leiten sich offensichtlich aus der durchschnittlichen Abfindungssumme und der Anzahl der Fälle ab. Zentrales Element des Abfindungsprogramms war die freiwillige Entscheidung aller einzelnen Mitarbeitenden mit dem Erhalt einer Abfindung aus dem Unternehmen auszuscheiden. Von „aus der Firma geekelt“ kann also keine Rede sein.

Die Methodik und die Höhe der Abfindungszahlungen wurden durch den aktuellen Wirtschaftsprüfer der GEWOFAG im Dezember 2022 geprüft. Eindeutiges Ergebnis: keinerlei Beanstandungen.





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