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04.01.2023 Corestate-Anleihen: Aufschiebende Bedingungen sind eingetreten

Die Corestate Capital Holding S.A. teilt mit, dass die in den von den Gläubigerversammlungen am 28. November 2022 gefassten Beschlüsse vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen (wie in Ziffer 1 (ii) für die Wandelschuldverschreibung 2022 sowie in Ziffer 1 (i) für die Schuldverschreibung 2023 des jeweiligen zusätzlichen Beschlussgegenstands definiert) eingetreten sind.

Nachdem bereits am 2. Dezember 2022 das Lock-up Agreement mit einer Gruppe großer Anleihegläubiger geschlossen und die Veränderung der Gremienzusammensetzung umgesetzt wurde, hat die außerordentliche Hauptversammlung am 20. Dezember 2022 den Vorstand ermächtigt, neue Aktien aus einem erhöhten genehmigten Kapital auszugeben. Mit Zugang der entsprechenden Mitteilung aus der außerordentlichen Hauptversammlung (wie in den jeweiligen Beschlüssen definiert) sind nun die aufschiebenden Bedingungen für beide Instrumente eingetreten, sodass – vorbehaltlich des fruchtlosen Ablaufs der Anfechtungsfrist – die Beschlüsse vollzogen werden können.






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