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23.12.2022 Wohnungsunternehmen dürfen nicht in teure Ersatzversorgung fallen

Häufig haben Wohnungsunternehmen, wie auch Privathaushalte, langfristige Energieverträge abgeschlossen – zumeist zu vorteilhaften Konditionen für ihre Mieter. Während private Verbraucher nach Ablauf solcher Verträge in die Grundversorgung fallen, wollen die Energieversorger größere Vermieter wie etwa Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften in die sogenannte Ersatzversorgung einstufen. Mit der Folge, dass die Wohnungsunternehmen deutlich höhere Energiepreise zahlen müssen. Diese Preise werden letztlich über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergereicht.

Dazu sagt Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen:

„Es muss gesichert sein, dass Wohnungsunternehmen bei Auslaufen ihrer Energieverträge in die Grundversorgung und nicht in die teurere Ersatzversorgung fallen. Dieses Verfahren erscheint mir doch ziemlich willkürlich. Dadurch haben Mieter, die beispielsweise über eine Gaszentralheizung versorgt werden, einen erheblichen finanziellen Nachteil gegenüber Mietern, die ihren Gasverbrauch direkt mit dem Energieversorger abrechnen können. Diese Ungleichbehandlung muss aufgehoben werden.“





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