News RSS-Feed

25.11.2022 BFW NRW bezeichnet Studie vom Mieterverein Düsseldorf als unseriös

Mit scharfer Kritik reagiert der BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft auf eine jüngst vorgelegte Studie des Mietervereins Düsseldorf. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie die angeblich massenhafte Überschreitung der zulässigen Miethöhen in Düsseldorf zustande kommen soll“, so BFW-Landesgeschäftsführerin Elisabeth Gendziorra. Die Studie des Mietervereins hatte unterstellt, dass 26 % der analysierten, inserierten Wohnungen gegen die Mietpreisbremse verstoßen haben und bei 2,6 % dieser Inserate sogar Mietwucher vorgelegen habe.

Ihr wesentlicher Kritikpunkt: Die Studie berücksichtige nur einen Bruchteil der vermieteten Wohnungen. „Die Umzugsquote in Düsseldorf beträgt 9,3 Prozent jährlich, entsprechend haben in drei Jahren geschätzt rund 175.000 Menschen in Düsseldorf die Wohnung gewechselt“, führt Gendziorra an. Ein Großteil der Mietverhältnisse wurde nach Ansicht des BFW NRW insofern nicht über das von der Studie untersuchte Portal vermittelt. „Wir gehen davon aus, dass die Studie gerade mal knapp zwölf Prozent der neubezogenen Wohnungen berücksichtigt“, analysiert die BFW-Landesgeschäftsführerin.

Die Behauptung, Mieter könnten Tausende von Euros zurückfordern, bezeichnete sie als unseriös. „Eine Überschreitung der zulässigen Miete von wenigen Cent wird in der Studie zudem genauso als Verstoß gewertet wie eine Überschreitung von 100 Euro, das hat mit seriöser Bewertung nichts zu tun“, so Gendziorra. „Die Studie ist aufgrund der analysierten Angebotsmieten nicht geeignet, um Feststellungen hinsichtlich etwaiger Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu machen. Noch unseriöser als die Studie selbst sind die daraus resultierenden Schlüsse des Mieterbunds, der aus Annahmen und Vermutungen Fakten macht.“

Nicht von der Hand weisen möchte sie den Teil der Studie, der nachweist, dass die Mietpreisbremse offenbar nur Mieter in besonders guten und nachgefragten Wohnlagen, wie zum Beispiel Oberkassel, Golzheim, Carlstadt etc. schützt. Dort liegt laut Studie aufgrund der Angebotsmieten besonders häufig der Verdacht nahe, dass mehr als die vermutlich zulässige Miete erzielt werden soll.

„Die Mietpreisbremse soll aber kein Schutzinstrument für gut situierte Mieter sein. Zudem ist gerade in guten Wohnlagen die Ausstattung und Lage der Wohnungen oft deutlich hochwertiger, so dass diese Mieten über eine pauschale Auswertung von Immobilienanzeigen nicht erfasst werden können“, so Gendziorra. Grundsätzlich sieht der BFW NRW Parallelen zur benachbarten Metropole Köln und unterstützt in diesem Punkt auch die Sichtweise des Mietervereins: „Insbesondere Familien mit Kindern leiden unter dem völlig unzureichenden Wohnungsangebot, dagegen hilft nur ausreichender Wohnungsbau. Statt unseriöse Auffassungen zu verbreiten, sollten wir lieber gemeinsam an Lösungen für gutes und bezahlbares Wohnen in der Stadt arbeiten“, so das Fazit von Elisabeth Gendziorra.






Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!