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27.09.2022 CO2-Kostenaufteilung: Ansatz richtig, Details sollten verbessert werden

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) unterstützt die Bundesregierung bei ihrem Plan, klimaschonenden Brennstoffverbrauch durch Anreize voranzutreiben. Vermieterinnen und Vermieter sollen zur energetischen Gebäudesanierung sowie Mieterinnen und Mieter zum sparsamen Verbrauch motiviert werden. „Der Ansatz ist absolut richtig. Die Immobilienwirtschaft will durch Investitionen in ihre Gebäude ihren Beitrag dazu leisten“, sagte Stefanie Frensch, Vorsitzende des CSR-Ausschusses (Corporate Social Responsibility) beim ZIA. Bei der Anhörung im Bauausschuss des Bundestages zum Regierungsentwurf des Gesetzes für die Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) ging Frensch auch auf die Ausgestaltung ein. „Den Weg zu diesem Ziel kann man aus unserer Sicht noch effektiver gestalten“, sagt sie.

French trug im Ausschuss konkrete Verbesserungsvorschläge des ZIA zur Kostenverteilung über ein Stufenmodell vor.

• Dass die CO2-Emissionen in den Mittelpunkt rücken, ist aus ZIA-Sicht richtig. Eine Einstufung über Energieausweise ist aber klar effizienter als der im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Weg über die Heizkostenabrechnung, betont die ZIA-Expertin. Mit Energieausweisen kann die Berechnung unabhängig vom Beschaffungsweg der Brennstoffe für zentrale wie dezentrale Heizungsanlagen umgesetzt werden, und zwar standardisiert. „Auch eine möglichst große Kohärenz mit der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) spricht für dieses Vorgehen“, erklärt Frensch.

? Für Nichtwohngebäude sollte ein Stufenmodell eingeführt werden, das den unterschiedlichen Nutzungen der Gewerbeimmobilienklassen Rechnung trägt. Bis dahin sollte der energetische Standard des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Bezugsgröße dienen. „Die jetzt vorgeschlagene 50:50-Aufteilung der CO2-Kosten kann nur eine vorübergehende Krücke sein“, betont Frensch. Dem ZIA ist wichtig: „Bei Gebäuden, die bereits jetzt der höchsten Effizienzklasse entsprechen, sollten Vermieter von Umlagen befreit sein.“

Der ZIA begrüßt, dass der Gesetzentwurf keine Ausweitung auf Wärmeanlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, vorsieht.





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