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14.09.2022 Zu bürokratisch: Energiepreisverordnung spart keine Kilowattstunde

Zu bürokratisch, zu kompliziert und nicht zielführend – so bewertet der BFW Landesverband Mitteldeutschland die vom Bundeskabinett verabschiedeten neuen Energiepreisverordnungen. Kritisiert werden vor allem die vorgesehenen genauen und individuellen Informationspflichten an die Mieter zu Energieverbrauch und Energiekosten sowie die Verpflichtung zum Heizungscheck und hydraulischen Abgleich der Heizungsanlagen.

„Mit diesen Verordnungen hat die Politik ein neues Bürokratiemonster erschaffen, mit dem keine einzige Kilowattstunde eingespart wird. Im Gegenteil: Vor allem Vermieter kosten die neuen Vorschriften zusätzlich Energie – sprich Kraft, Zeit und Aufwand“, sagt Frank Müller, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes. Angesichts der ernsten Lage würden sich die Verbraucher ohnehin darauf einstellen, wie sie den drastischen Auswirkungen der Energiepreiserhöhungen begegnen können. Auch die Vermieter informieren bereits intensiv über Energiesparpotenziale beim Wohnen. Es bedarf daher keiner zusätzlicher Informationspflichten über den individuellen Energieverbrauch jeder Wohnung, so Frank Müller.

Dies sei außerdem in der Praxis gar nicht umsetzbar, denn aus den Daten der Energielieferanten, die dafür die Grundlage bilden sollen, ließen sich wohnungsspezifische Informationen nicht gewinnen. Dazu müssten zusätzlich die jeweiligen Heizkostenabrechnungen herangezogen werden – ein Aufwand, der jedes Maß übersteigt und der angesichts der aktuell angespannten Personalsituation von den meisten Vermietern unmöglich zu leisten wäre.

Diese bräuchten stattdessen Rechtssicherheit gegen Mietminderungsansprüche bei einer möglichen zentralen Absenkung der Höchsttemperaturen in den Wohnungen um wenige Grad, denn nur damit ließe sich wirklich Energie einsparen. Außerdem müsse es rechtlich zulässig sein, die Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb einer Abrechnungsperiode mehrmals anzupassen. „Eine solche Maßnahme wäre sinnvoll, um eine schlagartige Überforderung der Mieter bei der Jahresabrechnung, aber auch eine drohende finanzielle Schieflage der Vermieter zu vermeiden, denn diese gehen ja zunächst bei der Zahlung der Abschläge der Versorger in Vorkasse“, gibt Frank Müller zu bedenken.

Die geplante zusätzliche Zwangsüberprüfung der Heizungsanlagen stößt beim BFW Landesverband ebenfalls auf Kritik. „Jeder Eigentümer hat von sich aus ein großes Interesse daran, dass die entsprechenden Geräte möglichst optimal eingestellt sind. Sie werden deshalb schon jetzt regelmäßig überprüft und gewartet“, konstatiert Frank Müller. Statt die ohnehin knappen Fachkräfte mit fragwürdigen Prüfaufgaben zu belasten, sollten sie ihre Kapazitäten eher für wirklich sinnvolle und zielführende Energiesparmaßnahmen wie beispielsweise den Einbau von Wärmepumpen einsetzen können.





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