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18.08.2022 Mietexperte fordert Fristverlängerung für Grundsteuererklärungen

Weniger als drei Monate bleiben Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Für Matthias Heißner, Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH ist die Frist nicht zuletzt wegen des hohen Beratungsbedarfs und technischem Problem zu knapp berechnet.

Stuttgart. Bis zum 31. Oktober haben Eigentümer von insgesamt 38 Millionen Grundstücken und Gebäuden Zeit, ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Auf deren Grundlage setzen Städte und Gemeinden die neu berechnete Grundsteuer fest, die ab dem Jahr 2025 zu zahlen ist. Doch die Frist scheint unrealistisch: Weniger als fünf Prozent aller Immobilieneigentümer haben in den ersten 20 Tagen ihre Steuererklärung eingereicht. „Viele Immobilieneigentümer und Vermieter sind mit der Grundsteuererklärung überfordert und fühlen sich nicht genügend informiert”, sagt Matthias Heißner, Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH den Grund dafür. Der Experte fordert eine Verlängerung der Einreichfrist.

„Fristverlängerung auszuschließen, ist unverantwortlich“

Die Erklärungen müssen online über das Steuerportal „Elster“ abgegeben werden. „Vor allem Ältere und im Umgang mit Computer und Internet ungeübte Grundstücksbesitzer brauchen dabei Unterstützung“, weiß Heißner. Allein in den 14 Finanzämtern von Sachsen-Anhalt sind Medienberichten zufolge landesweit bis zu 500 Angestellte mit der Beantwortung der Anfragen beschäftigt. Und auch die vom Finanzministerium eingerichtete Service-Telefonnummer sei stark belastet und oft nicht erreichbar. „Dazu kommt, dass das Steuerprogramm Elster zeitweise ausgefallen ist“, bemerkt der Geschäftsführer der Vermieterwelt an und fügt hinzu: „Dass der Großteil der Länder trotzdem eine Verlängerung der Einreichfrist ausschließt, ist unverantwortlich.“

So verweist unter anderem Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann auf den straffen Zeitplan: Um den Kommunen genügend Zeit zu geben, die ab 2025 geltenden neuen Hebesätze festzulegen, müsse die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen von den Finanzämtern bis Ende 2023 weitgehend abgeschlossen sein. Das Argument möchte Heißner nicht gelten lassen: „Die Zeit der Abgaben war von Anfang an zu knapp bemessen“, merkt Heißner an, „die Frist sollte mindestens bis Jahresende verlängert werden. Nur dann haben Eigentümer eine Chance, ihrer Pflicht nachzukommen.“




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