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27.07.2022 Abruptes Umsteuern der Förderung trifft Gewerbeobjekte überraschend

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ist überrascht von einigen Weichenstellungen zur Förderung der Gebäudesanierung. „Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern Abend ohne Vorankündigung die Bundesförderung für effiziente Gebäude umgestellt“, so der ZIA. Einige Änderungen im Bereich der KfW-Programme treten bereits am morgigen 28. Juli in Kraft, andere Fördersegmente der Einzelmaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ändern sich zum 15. August 2022. Die erst im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung wird sofort eingestellt und stattdessen komplett auf Kreditförderung und Tilgungszuschüsse umgestellt.

ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner dazu: „Der Weg der Bundesregierung auf dem Weg zur Klimaneutralität ist richtig, und die Förderung der Gebäudesanierung ist ein entscheidender Schritt, um hier voranzukommen.“ Nur gibt es, so Mattner, beim Vorgehen in diesem Fall einen „echten Wermutstropfen“. Der ZIA-Präsident: „,Die Immobilienwirtschaft wird wieder einmal abrupt von einem Schwenk der Förderpolitik getroffen. Nach den Turbulenzen im vergangenen Jahr hatte uns die Politik Kontinuität und Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen versprochen.“ Die heutigen Änderungen „schwächen bei vielen bereits angelaufenen Sanierungs- und Neubauprojekten der Immobilienwirtschaft über Nacht die wirtschaftliche Grundlage“, so Mattner.

Dass die Zuschussförderung komplett gestrichen wird, ist aus ZIA-Sicht ein Schlag ins Gesicht für die Branche. Denn die Sanierungsherausforderung im Gebäudesektor ist, das betont der Präsident, von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. „Um dem gerecht zu werden, sind vergünstigte Tilgungszuschüsse und Kredite allein zu wenig, schließlich brauchen wir Klimaschutz und bezahlbares Bauen und Wohnen“, so Dr. Andreas Mattner.

Der ZIA unterstützt angesichts der aktuellen Gaskrise die Entscheidung der Bundesregierung, die Förderung von gasbetriebenen Heizungen zu stoppen. Allerdings sind bei den weiteren Neuerungen die Wirtschaftsimmobilien von der Neuausrichtung und besonders von Kürzungen betroffen: Die Höchstgrenze der förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal fünf Millionen Euro bei den Einzelmaßnahmen und auf zehn Millionen Euro in den KfW-Programmen reduziert.

Auch das Gesamtvolumen der Förderung ist aus Sicht der Verbandes zu gering: Der Bedarf liege bei 20 Milliarden Euro, so Mattner.





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