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18.07.2022 Sanierung: Staatliche Förderung bleibt Dreh- und Angelpunkt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben heute ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD I Die Immobilienunternehmer:

„Dass die Emissionen des Gebäudesektors die zulässige Jahresemissionsmenge deutlich überschreiten, überrascht nicht, da gerade Ein- und Zweifamilienhäuser, die 83 Prozent aller Wohngebäude darstellen, eine geringe Energieeffizienz aufweisen. 75 Prozent davon wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet und sind seither kaum saniert worden. 40 Prozent aller Ein- und Zweifamilienhäuser befinden sich in den Energieeffizienzklassen G und H.

Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem Sofortprogramm Gebäudesektor eine zügige und deutliche Steigerung der Sanierungsdynamik im Bestand anstrebt und dies mit entsprechenden Förderkulissen umsetzen wird. Denn gerade in der Eigentümerstruktur der Ein- und Zweifamilienhäuser ist nicht ausreichend Liquidität für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorhanden.

In einem so genannten Sofortprogramm dürfen aber keinesfalls Maßnahmen fehlen, die tatsächlich sofort und schnell umsetzbar sind, wie zum Beispiel die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Absenkung der Raumtemperatur. Die Bundesregierung muss klarstellen, dass eine Unterschreitung einer bestimmten Raumtemperatur bei Tag und in der Nacht sowie eine Unterschreitung der Brauchwassertemperatur nicht zu einer Mietminderung führt. Letzteres muss sehr schnell erfolgen, da jeder Tag, an dem Gas gespart werden kann, zählt. Die Speicher sind noch nicht ausreichend gefüllt. Der aktuelle Rechtsrahmen ist zu unbestimmt.

Zudem muss klargestellt werden, dass zumindest befristet, auch unterjährig der Betriebskostenvorschuss angepasst werden kann. Durch Energiesparen alleine wird die Teuerung nicht auszugleichen sein.“







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