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27.06.2022 S IMMO AG: Eintragung der Aufhebung des Höchststimmrechts

Heute, am 27.06.2022, wurde die S IMMO AG informiert, dass das Firmenbuchgericht am heutigen Tag die Änderung der Satzung zur Aufhebung des Höchststimmrechts in das Firmenbuch verfügt hat. Die Satzungsänderung wird damit morgen, am 28.06.2022, im elektronischen Firmenbuch ersichtlich und wirksam sein.

CPI PROPERTY GROUP S.A. ("CPIPG") wird damit morgen, am 28.06.2022, eine kontrollierende Beteiligung an der S IMMO AG im Sinne von § 22 ÜbG erlangen. CPIPG wird damit verpflichtet sein, innerhalb von 20 Börsentagen ein Pflichtangebot bei der Übernahmekommission anzuzeigen.

Weitere Einzelheiten und Hintergründe entnehmen Sie bitte unserer Ad-hoc-Meldung vom 01.06.2022.

Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) No 596/2014. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der S IMMO AG dar. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung.










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