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30.05.2022 NRW erstattet Immobilienkäufern einen Teil der Grunderwerbsteuer

Wer in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein Haus oder eine Wohnung kauft, kann im Nachhinein einen Nachlass auf seine gezahlte Grunderwerbsteuer beantragen. Käuferinnen und Käufer können sich vom Land zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen, bis zu einem Immobilien-Kaufpreis von 500.000 Euro. Es gibt also pro Immobilie eine maximale Förderung von 10.000 Euro. Kostet die Immobilie mehr, werden höchstens 10.000 Euro erstattet.

Unterstützung aus dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ erhalten ferner Käufer von Bauland, die darauf in den nächsten Monaten ihr Eigenheim errichten. Das Gebäude beziehungsweise das Grundstück müssen in NRW liegen und als Hauptwohnung selbst genutzt werden.

Der Nachlass gilt rückwirkend: Auch wer bereits Anfang des Jahres 2022 einen notariellen Kaufvertrag geschlossen beziehungsweise bei einer Immobilien-Zwangsversteigerung den Zuschlag erhalten hat, kommt in den Genuss der Fördergelder: Entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise Zuschlagsbeschlusses. Diese Fördermaßnahme entschied die Landesregierung Anfang Mai. Damit erfüllte die alte Landesregierung ein Wahlversprechen und stellte für das Vorhaben 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Den Antrag auf die Steuerentlastung stellen die Verbraucher über die Website der NRW-Bank (Nrwbank.de). Bislang (Stand: Ende Mai 2022) können noch keine Anträge eingereicht werden. Das Institut arbeitet an der Umsetzung der Förderrichtlinie. Interessierte können sich schon jetzt registrieren; sie erhalten automatisch eine E-Mail, sobald die Förderung startet.

Auf der Website müssen sie dann verschiedene Unterlagen hochladen, wie zum Beispiel Ausweisdokumente, den notariell beurkundeten Kaufvertrag, ihren Grunderwerbsteuerbescheid sowie den Zahlungsnachweis (Kontoauszug). Die entsprechenden Dokumente müssen für eine mögliche Nachprüfung aufbewahrt werden. Es müssen bei der NRW-Bank keine Original-Unterlagen eingereicht werden.

NRW zählt zu Bundesländern mit hohen Grunderwerbsteuersatz

NRW zählt zu den Bundesländern mit einem der höchsten Steuersätze: Beim Immobilienkauf müssen 6,5 Prozent des Kaufpreises für die Grunderwerbsteuer eingeplant werden. In Bayern liegt der Satz bei lediglich 3,5 Prozent. „Die Grunderwerbsteuer zählt ebenso wie die Notargebühren zu den Kaufnebenkosten, die von den Banken nicht finanziert werden. Das heißt, diesen Betrag müssen die Erwerber ansparen. Bei einem Eigenheim in Essen, das beispielsweise 630.000 Euro kostet, sind das rund 41.000 Euro. Insbesondere jüngeren Käufern fehlt oft ein dermaßen dickes Finanzpolster“, erläutert Immobilienmakler Stefan Pásztor, Vorsitzender des Ring Deutscher Makler (RDM) Essen.

Weil die NRW-Bank den Förderbetrag im Nachhinein erstattet, müssen Erwerber auch weiterhin die Grunderwerbsteuer zunächst ansparen und begleichen. „Aber natürlich unterstützt sie der Förderbetrag dabei, ihre Gebrauchtimmobilie nach dem Kauf zu sanieren. Dies umso mehr, weil die Kosten für Handwerkerleistungen und Baumaterialien in den zurückliegenden Monaten stark gestiegen sind“, so Pásztor.
Gleichzeitig gibt der Immobilienexperte zu bedenken, dass es in Essen immer seltener Immobilien zu einem Kaufpreis von unter 500.000 Euro gibt, die für Familien geeignet sind, die besonders oft nach einer neuen Bleibe suchen, etwa weil sich Nachwuchs einstellt. „Gebrauchte Reihenhäuser und Doppelhaushälften kosten in mittleren Lagen knapp 450.000 Euro, in guten über 700.000 Euro aufwärts gemäß unserem aktuellen RDM-Immobilienpreisspiegel“, so Pásztor. Wer also in einer nachgefragten Großstadt nur eine passende Immobilie für über 500.000 Euro findet, werde „bestraft“, weil man ihm nur maximal 10.000 Euro erstattet.

Allerdings finden sie sicher in benachbarten Städten wie Mülheim an der Ruhr, Oberhausen oder Bottrop mit günstigeren Häuserpreisen bis zu diesem Betrag eine neue Bleibe. Oder sie halten anstatt nach einem Haus nach einer Eigentumswohnung Ausschau: Die Quadratmeterpreise für gebrauchte Wohnungen liegen in Essen in guten Lagen bei etwa 3.000 Euro: Familientaugliche Wohnungen mit 150 Quadratmetern würden also in den vollen Genuss der Steuerentlastung kommen.








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