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27.04.2022 Osterpaket: Solarpanels für private Immobilieneigentümer attraktiv

Am 6. April hat das Bundeskabinett das sogenannte „Osterpaket“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium verabschiedet. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, die Stromversorgung in Deutschland bis 2035 nahezu ausschließlich durch Energie aus regenerativen Quellen abzudecken. Für Immobilienbesitzer sind besonders die neu geschaffenen Anreize für den Solarausbau von Interesse. „Um den Ausbau von Solaranlagen zu fördern, enthält das Osterpaket eine Vielzahl an Anreizen für private Immobilienbesitzer, die die Integration einer Solaranlage in die eigene Immobilie zu einer lohnenden Investmentopportunität machen“, erklärt André Heid, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Geschäftsführer von HEID Immobilienbewertung.

Der Anteil an regenerativen Energien in Deutschland liegt bei rund 42 Prozent. Nach den Plänen der neuen Regierung soll dieser Anteil in den kommenden 13 Jahren auf 100 Prozent steigen. Um das zu gewährleisten, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ein Maßnahmenpaket präsentiert, in dessen Zentrum die Verfahrensvereinfachung für die Errichtung von Windkraft- und Solaranlagen steht. Deren Nutzung soll im juristischen Sinne als im „überragenden öffentlichen Interesse“ definiert werden, wodurch der Einspruch gegen den Bau der Anlagen erschwert wird. Passiert das Paket den Bundestag, kann es schon im Juli 2022 in Kraft treten.

André Heid sagt: „Für private Immobilienbesitzer ergeben sich durch die angehobenen Ziele lukrative Chancen. Ziel der Regierung ist es, den Ausbau paritätisch auf Dach- und Freiflächen zu verteilen. Eine nicht unerhebliche Rolle spielen dabei Dachanlagen, die außerhalb der Ausschreibungen installiert werden. Anreize dafür sollen durch eine gesteigerte Vergütung für den eingespeisten Strom aus Neuanlagen geschaffen werden. Stimmt der Bundestag also für den Gesetzesentwurf, können Immobilienbesitzer noch dieses Jahr mit höheren Vergütungssätzen rechnen.“

Auch die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze wird durch das Maßnahmenpaket neu geregelt. Demnach soll die bisher geltende Degression bis Anfang 2024 ausgesetzt und danach auf eine halbjährliche Degression umgestellt werden.

„Solaranlagen für Immobilieneigentümer finanziell attraktiver zu gestalten, ist äußerst begrüßenswert. Die Ampelregierung hat sich vorgenommen, die eingespeiste Leistung aus Solaranlagen bis 2030 auf 215 Gigawatt (GW) zu erhöhen. Dafür müsste die jährliche Ausbaurate um rund 22 GW pro Jahr steigen. Ein ambitioniertes Ziel, was nur zu erreichen ist, wenn die Zivilbevölkerung mit ins Boot geholt wird“, erklärt André Heid. „Neben der Option einer direkten Einnahmequelle durch die Einspeisung des Stroms bieten private Solaranlagen noch einen weiteren Vorteil. Wie jede energiebezogene Baumaßnahme steigert auch die Installation einer Solaranlage den Wert der eigenen Immobilie. Wird diese also durch die neuen Vergütungssätze auch finanziell lukrativer, wirkt sich das gleichermaßen auf das Wertsteigerungspotenzial für die eigene Immobilie aus.“










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