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22.04.2022 Adler Group: Kirsten hält Viceroy-Vorwürfe für nicht haltbar

Die Adler Group S. A. hat heute den unabhängigen Bericht über die Sonderuntersuchung von KPMG Forensik auf der Investor Relations-Webseite des Unternehmens unter diesem Link veröffentlicht. Dieser Bericht war im Zuge der vom Leerverkäufer Viceroy im Oktober 2021 in seinem Report erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen in Auftrag gegeben worden. Die Vorwürfe konzentrieren sich auf drei Bereiche:

1. Die Transaktionen und der Einfluss von nahestehenden Personen
2. Die Bewertung der Immobilien
3. Die aus den ersten beiden Punkten entstehenden Kennzahlen für die Anleihebedingungen, den sogenannten covenants.

Der seit Februar 2022 amtierende neue Verwaltungsratspräsident Prof. Dr. A. Stefan Kirsten hat den Bericht über die Sonderuntersuchung Medien und Analysten vorgestellt, um die von ihm zugesagte Transparenz herzustellen. Zum Ergebnis erklärt er: „Meine persönliche Ansicht zur Gesamtbewertung des Berichts ist eindeutig: Es gab unbotmäßigen versuchten Einfluss in Anzahl und Tiefe durch Dritte, aber von einer systematischen und umfassenden Bereicherung zulasten anderer Stakeholder kann meines Erachtens überhaupt keine Rede sein. Betrug und Täuschung gab es nicht. Finanzielle Korrekturen, wo im Bericht gefunden und aufgeführt, werden korrigiert. Sie sind aber immateriell und daher für die Stakeholder irrelevant. Materiell, in der Sache und im Ton halte ich die Viceroy-Vorwürfe für vollkommen überzogen und daher für nicht haltbar.“

Für Kirsten ist das Thema Viceroy damit erledigt, wie er gegenüber Medien und Analysten erklärte. „Aber im Rahmen der Untersuchung wurden diverse Schwachpunkte aufgedeckt, die ein für ein börsennotiertes Unternehmen mangelndes Verständnis von guter Corporate Governance offensichtlich gemacht haben. Wir werden nun fristgerecht unseren Jahres- und Konzernabschluss 2021 vorlegen und sodann ein umfassendes Programm „Listen – Learn – Lead“ aufsetzen, um die erkannten Schwachstellen in Struktur und Prozess zu beseitigen. Wir streben dazu eine Präsentation Mitte Mai an, zusammen mit der Einladung für die Hauptversammlung am 29. Juni 2022; denn unsere Aktionäre sollen die relevanten Maßnahmen beschließen.“

Wichtig war es Kirsten zudem, darauf hinzuweisen, dass „die Erkenntnisse aus der Sonderuntersuchung uns nicht in unserer Fähigkeit beschneiden werden, weiter unsere Verbindlichkeiten wie geplant zu bedienen, noch werden sie zu einer Verletzung der Anleihebedingungen führen.“ Kirsten ging bei seinen Ausführungen ausdrücklich auf einen „offenen Dissens“ mit KPMG ein – bezüglich der sogenannten Gerresheimer Transaktion. Hätte man alle Forderungen aus Einzeltransaktionen, so KPMG, hier vollständig angepasst, hätte es im 3. Quartal 2019 eine Überschreitung des Loan-to-Value für dieses eine Quartal gegeben, und das nur auf der Ebene einer Tochtergesellschaft. „Der Rest ist eine sehr theoretische, ja fast akademische Analyse ohne rechtliche oder faktische Relevanz für die heutige Adler Gruppe“, fügte Kirsten hinzu.

Ende April will die Adler Gruppe ihren Jahres- und Konzernabschluss für 2021 vorstellen. Mitte Mai plant das Unternehmen eine Information zu Prozess- und Strukturmaßnahmen als Lehren aus der KPMG Sonderuntersuchung. Ende Mai folgt der Quartalsbericht und Ende Juni die ordentliche Hauptversammlung.

(Anmerkung der Redaktion: Dies ist eine Original-Pressemitteilung der Adler Group S. A., die hier unverändert publiziert wurde)







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