News RSS-Feed

19.04.2022 Coreo AG beschließt Durchführung einer Kapitalerhöhung

Der Vorstand der Coreo AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 von EUR 17.540.460,00 um bis zu EUR 5.011.560,00 auf bis zu EUR 22.552.020,00 durch Ausgabe von bis zu 5.011.560 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 (einschließlich) gewinnberechtigt.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug angeboten. Innerhalb der Bezugsfrist (voraussichtlich vom 25. April 2022 bis 9. Mai 2022) können die Aktionäre die Neuen Aktien im Verhältnis 7 : 2 (sieben bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von zwei Neuen Aktien) zu einem Bezugspreis in Höhe von EUR 1,10 beziehen.

Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz („WpPG"). Ein gemäß § 4 WpPG erstelltes Wertpapier-Informationsblatt wird voraussichtlich am 21. April 2022 veröffentlicht. Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen.

Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsangebot, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem Bezugspreis in Höhe von EUR 1,10 angeboten werden.

Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 22. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, wertpapiertechnisch begleitet.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll der Stärkung der Kapitalausstattung der Gesellschaft dienen. Die Gesellschaft plant, mit den ihr aus dem Angebot zufließenden Mitteln in der Hauptsache weitere Tochtergesellschaften zu gründen und/oder (Mehrheits-)Beteiligungen zu erwerben und diesen sowie ggf. den bestehenden Mehrheitsbeteiligungen durch Ausleihungen oder der Vergabe von Darlehen den Erwerb von entsprechenden Bestandsimmobilien, bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden zu ermöglichen, um so das Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolio auszubauen.






Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!