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06.04.2022 KfW-Neubauförderung: Gut, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein

Wie die Bundesregierung heute mitgeteilt hat, können ab dem 20. April 2022 wieder neue Anträge bei der KfW für die Neubauförderung gestellt werden. Es steht insgesamt ein Budget von 1 Mrd. Euro zur Verfügung, die Förderung ist begrenzt auf das EH/EG 40-Niveau. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat nach eigenen Angaben die Förderbedingungen der Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude modifiziert. Wie Bundesminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) mitteilte, ist die Förderung in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet und wird ab 2023 durch das Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ abgelöst.

Dazu sagt der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), Dr. Andreas Mattner: „Wir begrüßen, dass die Neubauförderung nun wiederaufgenommen wird. Der Umfang in Höhe von 1 Mrd. Euro ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ebenso ist die Halbierung der Fördersumme pro Antrag kein gutes Signal. Durch den sehr begrenzten Fördertopf ist die Unsicherheit spürbar, ob alle Projekte, die in diesem Jahr angestoßen worden bzw. in Planung sind, auch realisiert werden können.“
Der ZIA empfiehlt, die Anträge so schnell wie möglich einzureichen, da die Fördermittel erfahrungsgemäß sehr schnell ausgeschöpft sind.

„Die Bundesregierung kann ihre klimapolitischen Ambitionen nur mit einer vernünftig ausgestatteten Förderkulisse erreichen, gerade im Wohnungsbau. Dabei ist eine Mittelausstattung der Bundesförderung für Neubau und Bestandssanierungen von mindestens 20 Milliarden Euro pro Jahr bis 2025 notwendig, um der Bedeutung des Themas Klimaschutz im Gebäudesektor gerecht zu werden“, ergänzt Dr. Mattner.






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