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04.04.2022 Geplante CO2-Aufteilung wird zum Bürokratie-Monster

Mit Unverständnis hat der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen die Entscheidung der Bundesregierung zur Kostenteilung bei der CO2-Umlage zwischen Mietenden und Vermietenden aufgenommen. „Das jetzt angestrebte Stufenmodel wird ein bürokratisches Monster mit kaum oder nur geringer Lenkungswirkung. Wie warm es Menschen haben wollen oder wie lange sie duschen, können Vermieter nicht beeinflussen. Gleichzeitig sieht die geltende Regulierung ohnehin umfassende energetische Sanierungspflichten vor. Aus unserer Sicht besteht kein zusätzlicher Regelungsbedarf. Denn mit den neuen Förderinstrumenten, an denen die Bundesregierung arbeitet und den landesförderrechtlichen Regelungen werden bereits umfassende Investitionsanreize für den Klimaschutz gesetzt“, so BFW Präsident Andreas Ibel in Berlin.

„Für Mieterinnen und Mieter wird der Anreiz dagegen reduziert, Energie einzusparen. Dabei besteht hier das größte Einsparpotential. In der Logik der CO2-Bepreisung war zudem vorgesehen, durch die Einnahmen den Strompreis zu stabilisieren und schließlich zu senken. Hiermit bietet sich eine echte Entlastungsmöglichkeit für Mietende mit effektiver Steuerungsmöglichkeit im Sinne des Klimaschutzes.
Wir kennen die geplanten Regelungen noch nicht im Detail. Aber wenn ein zehn-stufiges Modell vorgesehen ist, bedeutet dieses sicher wieder vor allem eines: mehr Bürokratie“, so Andreas Ibel weiter.

„Für uns ergeben sich auch verfassungsrechtliche Bedenken. Jedes Modell der Aufteilung der CO2-Kosten muss sich aus verfassungsrechtlichen Gründen daran messen lassen, ob sich damit das Ziel der CO2-Bepreisung erreichen lässt. Dieses besteht darin, den CO2-Verbrauch zu verringern und eine Lenkungswirkung hin zu umweltfreundlicheren Energieformen auszulösen. Ein Kostenbeteiligungsmodell des Vermieters, das eine Bezugsgröße wählt, welches nicht geeignet ist, dieses Ziel der CO2 Bepreisung zu erreichen, ist verfassungsrechtlich vor dem Hintergrund des Eingriffs in Art. 14 GG bedenklich“, erklärte der BFW-Präsident.







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