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01.04.2022 Bayern: Mietwohnraumförderung mit drei neuen Förderbausteinen

Mit den Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 setzt der Freistaat Bayern neue Impulse in der Mietwohnraumförderung. Die Themen Klima und Nachhaltigkeit haben in den vergangenen Jahren zunehmend auch im Wohnungsbau an Brisanz gewonnen. Mit der Einführung von drei neuen Förderbausteinen werden daher zukünftig weitere Nachhaltigkeitsaspekte in der Mietwohnraumförderung mit zusätzlichen Zuschüssen unterstützt. Davon sollen Privatleute, aber auch Unternehmen profitieren. Bauminister Christian Bernreiter erklärt: „Mit den neuen Bausteinen verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Es geht zum einen um die Schaffung von mehr von Wohnraum, zum anderen auch um Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.“

Im Förderbaustein „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“ wird die Erweiterung von bestehenden Mietwohngebäuden und die Modernisierung der bestehenden Wohnungen gefördert. Der allgemeine Zuschuss wird dazu noch einmal um 25 Prozent auf bis zu 625 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aufgestockt.

Ziel des Förderbausteins „Energieeffizienz“ ist es, einen Anreiz für Investitionen im geförderten Wohnungsbau zu setzen, mit denen die Energieeffizienz gesteigert und die CO2-Emissionen gesenkt werden. Gefördert werden Projekte, die mindestens den Effizienzhausstandard 55 erreichen mit einem zusätzlichen Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Im Förderbaustein „Nachhaltigkeitszuschuss“ werden nachhaltigen Maßnahmen gefördert, die über die gesetzlich oder förderrechtlich gebotenen Anforderungen erheblich hinausgehen. Für die Inanspruchnahme des vollen Zuschusses in Höhe von 200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sind bauliche Maßnahmen in relevantem Umfang aus mindestens drei von fünf Nachhaltigkeitsbereichen zu verwirklichen: soziokulturelle Maßnahmen, ganzheitlicher Ressourceneinsatz, Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Klimaanpassungsmaßnahmen oder lokale Erzeugung erneuerbarer Energien.

Die Förderbausteine werden Bestandteil der Wohnraumförderungsbestimmungen, deren neue Fassung zum 1. April 2022 in Kraft tritt. „Wir schaffen mit diesen Neuerungen Investitionsanreize für besonders nachhaltige Projekte, die Ökonomie, Ökologie und technische Qualität zusammenbringen“, erläutert Bernreiter. „Ich freue mich bereits auf viele wegweisende und zukunftsfähige Projekte in der Mietwohnraumförderung. Unser Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum mit hoher Qualität zu schaffen. Mit den zusätzlichen Zuschüssen gehen wir sicher, dass trotz der höheren Anforderungen die Mieten für die Bewohner zumutbar bleiben. So profitieren die Menschen doppelt: Durch neuen Wohnraum und dessen hoher Qualität.“








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