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22.03.2022 Blandfort fordert eigenständiges Bauministerium im Saarland

Nach der Wahl am kommenden Sonntag wird es in Saarbrücken den meisten Prognosen zufolge zu einem Regierungswechsel kommen. „Dabei sollte nicht nur das Personal ausgetauscht werden. Auch strukturell liegt einiges im Argen. So ist die Bündelung der Kompetenzen im Themenfeld Bauen und Wohnen in einem eigenständigen Bauministerium dringend angeraten“, erläutert Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverband Deutschland IVD West, die Position seines Verbands.

Bisher ist der entsprechende Fachbereich dem saarländischen Innenministerium als „Abteilung für Landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Wohnungswesen“ angegliedert. „Diese untergeordnete Struktur hat allerdings zur Folge, dass zu wenig Personal für immer komplexere Aufgaben zuständig ist. Entscheidungsprozesse und Genehmigungsverfahren werden daher ausgebremst. Notwendige, strategische Weichenstellungen bleiben oft aus“, beschreibt Blandfort den Status-quo. Der Stellenwert der Bau- und Immobilienwirtschaft müsse auf politischer Ebene endlich die Anerkennung finden, die ihm gesamtwirtschaftlich zukomme. Zudem sei aus Wählersicht die Wohnungspolitik eines der drängendsten Zukunftsthemen.

Immerhin habe die CDU als einzige politische Kraft im Saarland die Notwendigkeit, in einem eigenen Ministerium Kompetenzen zu bündeln, erkannt. So schlägt die Partei in ihrem Wahlprogramm vor, „sämtliche Angelegenheiten hinsichtlich Planung, Bauen und Wohnen sowie Infrastruktur“ unter einem Dach zusammenzufassen. Nicht zuletzt sollen dort geplante Zukunftsinvestitionen verantwortet und die Verwaltung optimiert werden. Dies sowie die Forderung, das Baurecht zu vereinfachen, unterstützt der IVD West.

„Eines der ersten Projekte eines neuen Bauministeriums sollte die Vereinfachung der Rahmenbedingungen zur Umwandlung von Gewerbeflächen zur Wohnnutzung sein. Dies würde zur Entlastung des Markts für bezahlbaren Wohnraum beitragen“, stellt Burkhard Blandfort fest. Vermieter müssten in die Lage versetzt werden, leerstehende Einzelhandels- und Büroflächen, deren Zuschnitt und Belichtung sich für eine Wohnnutzung eignen, entsprechend umzubauen. Derzeit steht dem jedoch insbesondere das Bauordnungsrecht entgegen. Mit der Umnutzung ist ein Bauantrag zu stellen und damit das aktuelle Baurecht einzuhalten, was wirtschaftlich schwer umsetzbar ist. "Diesem Umstand sollte das saarländische Bauordnungsrecht zukünftig Rechnung tragen und zugunsten von Wohnraum Ausnahmen schaffen", fordert Blandfort.





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