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11.03.2022 Heizkostennachzahlung bringt Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten

Die Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften in Niedersachsen und Bremen warnen davor, dass Mieterhaushalte mit kleineren und mittleren Einkommen aufgrund der rasant steigenden Energiekosten erhebliche finanzielle Probleme bekommen. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw) verweist auf die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, die den Mietern zur Verfügung stehen.

Aufgrund der schon im Abrechnungsjahr 2021 empfindlich gestiegenen Energiepreise fallen viele Nebenkostenabrechnungen höher als erwartet aus. Und auch im laufenden Jahr muss vor allem für Heizung und Warmwasser mit weiteren Preissteigerungen gerechnet werden. Die Preissprünge am Gasmarkt lagen schon Anfang 2022 bei mehr als 80 Prozent, der Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklung noch einmal massiv beschleunigt. Etwa 55 Prozent aller vdw-Wohnungen werden mit Gas beheizt.

Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt, betont:

„Bei unseren sozialorientierten Mitgliedsunternehmen wohnen zahlreiche Familien, Senioren, Alleinerziehende und Berufsanfänger, die Monat für Monat scharf kalkulieren müssen und auf bezahlbare Mietwohnungen angewiesen sind. Jetzt drohen mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung Nachzahlungsforderungen, die viele von ihnen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen könnten. Wir sind sehr besorgt. Aber die Wohnungswirtschaft wird alles daransetzen, ihren Mietern nach Kräften zu helfen. Niemand sollte aufgrund der hohen Energiepreise seine Wohnung und sein Zuhause verlieren müssen.

Den privaten Haushalten stehen einige Möglichkeiten offen: Wir empfehlen den betroffenen Mietern, schnellstens zu prüfen, ob sie wohngeldberechtigt sind und demzufolge auch den Heizkostenzuschuss erhalten können, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Wohngeld zu beantragen, ist gerade in diesen schwierigen Zeiten nichts, für das man sich schämen muss. Sondern es dient dazu, dass man in seiner vertrauten Wohnung wohnen bleiben kann. Im Bedarfsfall sollten sich die Mieter an die örtliche Wohngeldstelle wenden.“

Bei der Berechnung des Wohngelds werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, z.B. die Größe des Haushalts, das monatliche Gesamteinkommen und die örtliche Mietenstufe. So kann ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Bruttoeinkommen von 3500 Euro pro Monat und einer zuschussfähigen Miete von 884 Euro (plus 25,80 Euro Heizkostenentlastung) in einer Stadt mit Mietenstufe 5 mit einem Wohngeld von 112,00 Euro rechnen. Detailliertere Auskunft geben sogenannte Wohngeldrechner im Internet. Ergibt sich aus dem Wohngeldrechner ein positives Ergebnis, sollte man sofort einen Wohngeldantrag stellen, damit keine Zeit verstreicht. Für Wohngeldberechtigte soll es im Sommer zudem einen pauschalen Zuschuss zu den Heizkosten geben. Im Gespräch sind 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 175 Euro für zwei Personen und jeweils 35 Euro für jede weitere Person im Haushalt.





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