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07.03.2022 Flughafen Leipzig/Halle: Modernisierung der Triebwerksprobelaufhalle

Der Flughafen Leipzig/Halle unternimmt weitere Anstrengungen, um die Bodenlärmemission für seine Anwohner zu reduzieren. Am 7. März 2022 beginnt die Modernisierung der Triebwerksprobelaufhalle am Flughafen Leipzig/Halle.

Ziel des Umbaus ist es, die Verfügbarkeit der 2008 in Betrieb genommenen Lärmschutzeinrichtung signifikant zu steigern, da diese bei ungünstigen Windverhältnissen nicht genutzt werden kann. Dazu müssen die Strömungsverhältnisse in der Halle verbessert werden, die für einen störungsfreien Testlauf der Triebwerke nötig sind.

Das Bauvorhaben ist auf acht Monate angelegt. Der Airport investiert rund 2,5 Millionen Euro in die Modernisierung.

Airport ist Wartungsschwerpunkt
Am Flughafen sind mehrere Fracht-Fluggesellschaften ansässig, die Wartungsbasen für ihre Flugzeugflotten unterhalten. Jährlich sind im Rahmen der Flugzeugwartung zwischen 250 und 290 Triebwerkstests erforderlich. Bisher werden etwa 80 Prozent der notwendigen Probeläufe in der Triebwerksprobelaufhalle durchgeführt. Die übrigen Tests mussten aus technischen Gründen tagsüber im Freien vorgenommen werden. Nachts sind Probeläufe im Freien ausgeschlossen.

Auflagen der Aufsichtsbehörde

Während des Umbaus steht die Halle für Probeläufe nicht zur Verfügung. Die Mitteldeutsche Flughafen AG beantragte daher beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) eine Ausnahmegenehmigung für die Triebwerksprobeläufe im Freien. Als oberste sächsische Luftfahrtbehörde hat das SMWA diesem Antrag unter strengen Auflagen zugestimmt. So soll sichergestellt werden, dass diese Investition in den Lärmschutz unter Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs vorgenommen und die Belastung des Umlands auf ein Minimum beschränkt werden kann.

In Abstimmung mit dem SMWA und dem Fluglärmschutzbeauftragten sind Triebwerksprobeläufe in der Nacht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf maximal fünf Tests pro Monat begrenzt. Diese Ausnahmen müssen in begründeten Fällen von den Fluggesellschaften einzeln beantragt werden. Zu den Kriterien für eine Genehmigung gehören unvorhersehbare Reparaturarbeiten zur Erhaltung der Flugsicherheit oder eine notwendige Reparatur von plötzlich eingetretenen Schäden wie einem Vogelschlag.

Der Fluglärmschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Auflagen. Dazu gehört auch ein Lärm-Monitoring durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro.

Die Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und Luftschadstoffe am Flughafen Leipzig/Halle (FLK), Umlandgemeinden und Bürgerinitiativen sind bereits durch den Flughafen und den Fluglärmschutzbeauftragten informiert worden.







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