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14.01.2022 Hamburg: Grunderwerbsteuererhöhung um 22 % ist inakzeptabel

Gleich im neuen Jahr schlägt wieder ein Bundesland zu: Hamburg hat Anfang Januar 2022 verkündet, ab 2023 die Grunderwerbsteuer um ganze 22 Prozent anzuheben. Von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent des Kaufpreises soll sie steigen. „Die Selbstbedienung der Bundesländer geht weiter, das ist unfassbar“, so Jürgen Engelberth, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft – BVFI.

„Im Lichte des aktuellen Koalitionsvertrages, der sich der Förderung der Schaffung von Wohneigentum klar verpflichtet hat, ist dieses Signal äußerst befremdlich. Es ist genau der falsche Schritt“. Die Immobilienpreise in der Elbmetropole steigen seit Jahren. Dazu wachsen aktuell auch die Baukosten überproportional und die Anforderungen an die energetische Ausstattung von Wohnimmobilien ebenso. Mit der neuen Maßnahme rückt der Traum vom Erwerb einer eigenen Immobilie zusätzlich in weitere Ferne. „Die Grunderwerbsteuer wird bei auftauchenden Finanzschwierigkeiten immer wieder wie selbstverständlich benutzt, um anderswo im Haushalt Löcher zu stopfen. Das ist inakzeptabel. Diesmal muss die Pandemie als Grund herhalten“, so Engelberth.

Angesichts der neuen Entwicklung ist der BVFI entschlossen, seine Forderung nach einer Rücknahme der Erhöhungen der Grunderwerbsteuer in den letzten 15 Jahren weiter zu forcieren. Der Schritt zurück auf 3,5 Prozent des Kaufpreises oder sogar weniger sei unabdingbar, wenn das Ziel erreicht werden soll, die Nebenkosten beim Wohnimmobilienerwerb zu senken. Die Höhe dieser Steuer erreicht inzwischen Spitzen von 6,5 Prozent und ist damit eindeutig einer der großen Preistreiber bei den Kaufnebenkosten.

Als Teil seiner Initiative für bezahlbares Wohnen ruft der BVFI auch weiterhin zum Online-Voting auf. Per Stimmabgabe unter votum.immobilclub.de kann jedermann die Forderung des Verbandes unterstützen, dass die Länder die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer der letzten Jahre vollständig zurücknehmen. Mit den gesammelten Stimmen wird der BVFI sich bei der Politik intensiv für die Erreichung dieses Ziels einsetzen.

Bis 1996 betrug die Grunderwerbsteuer bundesweit 2 Prozent, bis Ende August 2006 dann 3,5 Prozent des Kaufpreises. Seit September 2006 dürfen die Bundesländer, denen die Steuer zufließt, die Höhe selbst festlegen. Sie haben die Sätze seitdem zum Teil kräftig erhöht ¬– bis um 325 Prozent. Spitzensätze von 6,5 Prozent lassen sich aktuell Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen zugute kommen. Berlin liegt inzwischen bei 6 Prozent. Damit entlarvt sich die Grunderwerb¬steuer eindeutig als Preistreiber bei den Kaufnebenkosten, im Gegensatz zu anderen Faktoren wie Notargebühren und gegebenenfalls Maklercourtage.

Der BVFI plädiert seit langem für effektive Maßnahmen zur Erhöhung der Eigentumsquote. „Gerade für die Altersabsicherung geringerer Einkommens-klassen und damit zur Vermeidung drohender Altersarmut ist dies dringend notwendig“, so Jürgen Engelberth. „Zurzeit liegt Deutschland bei nur rund 50 Prozent Eigentumsquote und bildet damit das Schlusslicht in der EU. In Hamburg liegt die Quote noch niedriger. Der Senatsbeschluss untergräbt alle Initiativen zur Behebung dieser Lage. Wir werden dieser kontraproduktiven Entwicklung weiterhin die Stirn bieten.“






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