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12.01.2022 Urteil: Mieter tragen Corona-Risiko und sind zur Zahlung verpflichtet

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Mieter für gewerblich genutzte Räume während der pandemiebedingten Geschäftsschließung einen Anspruch auf Anpassung der Miete zustehen kann. Maßgeblich seien jedoch insoweit die Umstände des Einzelfalls.

Philipp Schönnenbeck, Rechtsanwalt und Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, kommentiert das Urteil: „Dieses Urteil war nach den bisherigen Äußerungen des BGH absolut erwartbar.“ Philipp Schönnenbeck erläutert die Auswirkungen des Urteils: „Es ist allerdings erfreulich, dass der BGH nun verbindliche Leitlinien für alle Fälle, die zuletzt noch in der Schwebe waren, vorgegeben hat. Aktuell stellen sich jedoch schon wieder neue Rechtsfragen.“

Mit Blick auf die aktuell im Handel geltenden Regelungen sowie das Urteil bewertet der Anwalt: „Insbesondere ist ungeklärt, ob Beschränkungen der gemieteten Fläche im Rahmen von 2G und 2G plus Modellen im Einzelhandel und in der Gastronomie Berücksichtigung bei den Mietzahlungen finden müssen.“ Abschließend erklärt der Rechtsanwalt: „Wir empfehlen unseren Mandanten sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite, einvernehmliche Lösungen zu finden. Daran ändert sich auch nach dem Urteil des BGH nichts.“






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