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27.12.2021 Jahresabrechnungen für WEGs sind schwer verständlich

Buchhalterisch dargestellt, mit Zahlen, Fachbegriffen und Abkürzungen gespickt: Wohnungseigentümer*innen tun sich schwer damit, die von der Hausverwaltung vorgelegte Jahresabrechnung zu verstehen. Das zeigt die jetzt veröffentlichte Studie „Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümergemeinschaften“ des DIN-Verbraucherrates. Für die nicht-repräsentative Untersuchung wurden unter anderem Expert*inneninterviews mit Hausverwalter*innen und Vertreter*innen von Wohnungseigentümer-, Mieter- und Verwalterverbänden geführt sowie Jahres- und Betriebskostenabrechnungen analysiert. Berücksichtigt wurden zudem rechtliche Grundlagen.

„Auf Basis der Ergebnisse empfehlen wir, eine Norm für Jahresabrechnungen zu erarbeiten“, fasst Guido Hoff, zuständiger Senior Projektmanager beim DIN-Verbraucherrat, die Ergebnisse aus der Studie zusammen und erläutert: „Ein Norm kann dazu beitragen, Struktur und Aufbau der Abrechnungen unterschiedlicher Hausverwaltungen zu vereinheitlichen und die Ergebnisse nachvollziehbarer, einfacher und leichter nachprüfbar zu gestalten.“

Basis für die Mietkostenabrechnung

Die Jahresabrechnung ist für Eigentümer*innen relevant, die ihre Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft selbst nutzen oder vermieten. Die Hausverwaltung schlüsselt darin die jährlichen Ausgaben und Einnahmen auf. Das Ergebnis ist wiederum Grundlage, um die Betriebskosten mit den Mieter*innen abzurechnen. Die Jahresabrechnung muss bestimmten rechtlichen Vorgaben entsprechen, etwa Anforderungen aus dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Nicht nur bei Verwalterwechsel oder bei Eigentum in verschiedenen Wohnanlagen führen jedoch unterschiedliche Vorgehensweisen von Hausverwaltungen zu Verständnisschwierigkeiten bei den Eigentümergemeinschaften. Darüber hinaus sind die Abrechnungen schwer vergleichbar.

Einheitlicher und verständlicher mit Norm

Die Studie zeigt punktuelle Defizite bei der Vollständigkeit und bei der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Jahresabrechnungen auf. Allgemein beklagen die Befragten zudem die Verständlichkeit der Abrechnungen – zum einen erschwert durch eine tabellarische Darstellungsweise mit Fachbegriffen und Abkürzungen, zum anderen durch die Notwendigkeit, schwer verständliche rechtliche Vorgaben umzusetzen.
Damit Jahresabrechnungen den Anforderungen der Eigentümer*innen gerecht werden, empfiehlt der DIN-Verbraucherrat eine einheitliche Struktur, die wichtigsten Rechnungsposten textlich zu erläutern und weitgehend auf Fachbegriffe zu verzichten.

Die Richtigkeit des Ergebnisses ist durch Kontrollrechnungen zu überprüfen. Diese Anforderungen werden zum Teil schon durch Vorlagen wie die Musterabrechnung 3.0 des VDIV Nordrhein-Westfalen sowie durch die Vorgaben von Hausverwaltungssoftware umgesetzt. Mit Blick auf die allgemeine Verständlichkeit sieht der DIN-Verbraucherrat dennoch Raum für Verbesserungen – eine Norm oder ein Standard kann dazu beitragen.

Darüber hinaus könnte eine Norm besondere Fälle thematisieren, die in manchen Wohnungseigentümergemeinschaften relevant sind. Beispielsweise, wenn eine Eigentümergemeinschaft mehrere Wirtschaftseinheiten umfasst oder wenn mehrere Beteiligte Sondereigentum an einem gemeinsam genutzten Bestandteil der Immobilie haben.









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