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19.12.2021 Wie Sie bei den Steuern auf Aktienerträge kräftig sparen

Die Freude über einen gelungen Aktiendeal währt oft nur, bis die Abrechnung des Brokers eintrifft. Denn auch bei Spekulationsgewinnen hält der Fiskus die Hand auf und verdient kräftig mit. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, wie Sie beim Versteuern von Aktiengewinnen sparen können.

Wie werden Aktien versteuert?

Wenn Sie in Aktien investieren, unterliegen sowohl die Kursgewinne als auch die Dividenden der Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Kirchensteuer, sofern Sie einer Religionsgemeinschaft angehören. Der Solidaritätszuschlag entfällt ab 2021 für die meisten Privatanleger. Die Kapitalerträge werden im Inland direkt an der Quelle erhoben. Das heißt, Ihre Bank errechnet die Steuerschuld und führt diese direkt an das Finanzamt ab. Liegt Ihr Depot im Ausland, erfolgt die Versteuerung in der Regel zweistufig. Zunächst behält das ausländische Kreditinstitut die lokale Quellensteuer ein. Diese wird auf Ihre inländische Steuerschuld angerechnet, allerdings nicht automatisch. Sie müssen die Kapitalerträge und die bereits darauf gezahlte Steuer im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung deklarieren.

Wie können Sie beim Versteuern von Aktien sparen?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Abgeltungssteuer. Ist Ihr individueller Steuersatz höher als 25 %, müssen Sie die Kapitalerträge nicht nachversteuern. Sparen können Sie dann allerdings nur durch Ausnutzung des Sparerpauschbetrags von jährlich 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare. Damit Ihre Bank bei Gewinnen bis zu dieser Höhe erst gar keine Quellensteuer erhebt, sollten Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Wenn Sie selten mit Aktien handeln, kann es sich außerdem lohnen, die Verkäufe über zwei Jahre zu strecken und so vom doppelten Freibetrag zu profitieren.

Was sollten Geringverdiener beachten?

Einkünfte sind bis zum Grundfreibetrag, der im Jahr 2021 auf 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Ehepaare steigt, steuerfrei. Liegt Ihr jährliches steuerbares Gesamteinkommen unterhalb dieser Grenze, bekommen Sie die Quellensteuer auf die Kapitalerträge erstattet, sofern Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen. Einfacher ist es aber, den Abzug im Vorfeld zu vermeiden. Dazu müssen Sie lediglich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und anschließend bei Ihren Banken einreichen. Dann unterbleibt der Quellensteuerabzug und Sie bekommen die Kapitalerträge in voller Höhe ausgezahlt.

Liegt ihr Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags, Ihr individueller Steuersatz aber unter 25 %, lohnt sich ein sogenannter Antrag auf Günstigerprüfung. Den Antrag stellen Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt prüft dann von Amts wegen, ob die Abgeltungssteuer oder eine Versteuerung der Kapitalerträge nach Ihrem individuellen Steuersatz besser ist und wendet die für Sie günstigere Methode an.

Lohnt es sich, Aktien auf die Kinder zu übertragen?

(Minderjährigen) Kindern steht genau wie Erwachsenen der Grundfreibetrag sowie der Sparerpauschbetrag zu. Ein Kind kann also pro Jahr bis zu 10.545 Euro an Dividenden- und Kursgewinnen steuerfrei vereinnahmen. Das ermöglicht beachtliche Steuerersparnisse bei Aktiengewinnen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, wie zum Beispiel der Umgang mit der Schenkungssteuer und wie sich die Kapitaleinkünfte auf den Krankenversicherungsstatus des Kindes auswirken.

Wichtig zu wissen ist auch: Sobald Sie ein Aktienpaket auf Ihr Kind übertragen, wird es zum Eigentümer der Wertpapiere, die Sie bei Minderjährigen in der Regel treuhänderisch verwalten. Das Vermögen Ihres Kindes dürfen Sie aber nur noch in sogenannte mündelsichere Finanzprodukte investieren, riskante Spekulationsgeschäfte sind strikt verboten. Die Kapitalerträge können Sie für den Kindesunterhalt verwenden, den Vermögensstock selbst aber nicht.






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