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26.11.2021 Baurecht-Nachwuchspreis für ein Insolvenz-Thema

Während die Zahl der Insolvenzen im Jahr 2020 insgesamt gesunken ist, mussten Bauunternehmen im Branchenvergleich am häufigsten Insolvenzanträge stellen. Geht ein Bauunternehmen in die Pleite, stellt sich unter anderem die Frage: Was tun, bei Mängelansprüchen gegen insolvente Bauunternehmen? Dieser Frage widmete sich Lennart Sasse in seiner Abschlussarbeit an der Universität Marburg. „Preiswürdig!“, befand die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein und vergab ihren Nachwuchsförderpreis an den jungen Absolventen.

„Mit unverstelltem Blick und einer ‚frischen Denke‘ gibt unser Preisträger einem hochkomplexen Thema neue Impulse. Vor allem angesichts seines jugendlichen Alters ist das wirklich beeindruckend“, schwärmt Rechtsanwältin Kathrin Heerdt vom Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE Baurecht. „Unter dem Titel 'Mängelrechte gegen den insolventen Bauunternehmer nach Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters‘ durchdringt der Autor ein brandaktuelles und hochkomplexes Thema in einer Qualität und Tiefe, die einfach preiswürdig ist“, lobt Heerdt. „Bei Herrn Sasse können selbst gestandene Kolleginnen und Kollegen noch etwas lernen.“

Der Preisträger erhielt seinen „Summa cum Bau“ im Rahmen der 58. Tagung der ARGE Baurecht am 19. November in Weimar. Der mit 1.000 Euro dotierte Nachwuchsförderpreis würdigt Studierende, die einen baurechtlich spezialisierten Studiengang in Deutschland abgeschlossen haben. Bereits 2016 gründete die ARGE Baurecht die „Arbeitsgruppe junge Baurechtler:innen“. Deren Mitglieder widmen sich der Kernfrage, wie junge Jurist:innen erreicht und vom Baurecht begeistert werden können. Zu den bisherigen Maßnahmen gehören unter anderen eine den Tagungen vorgelagerte Grundlagenveranstaltung, an der ausschließlich Baurechtler:innen bis 40 Jahre teilnehmen dürfen, sowie die regelmäßige Einladung von Studierenden und Referendar:innen zu den Tagungen.







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