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26.11.2021 WEG-Reform: Zertifizierter Verwalter macht die Branche professioneller

Heute befasst sich der Bundesrat mit der geplanten Rechtsverordnung über die Zertifizierung von WEG-Verwaltern, einem Erbe der Großen Koalition. Hintergrund der Rechtsverordnung ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, durch die die Bestellung eines zertifizierten WEG-Verwalters gesetzlich geregelt wurde. Danach kann jeder Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 die Bestellung eines zertifizierten WEG-Verwalter verlangen.

„Eigentümer haben in Zukunft Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, der die notwendigen rechtlichen und technischen Kenntnisse mitbringt. Wir erwarten dadurch eine Qualitätssteigerung der Wohneigentumsverwaltung sowie eine Professionalisierung der Branche, die unqualifizierte Verwalter oder gar schwarze Schafe aus dem Markt drängen wird“, erklärt Markus Jugan, Vizepräsident des IVD l Die Immobilienunternehmer und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter.

Nach der Rechtverordnung darf sich ab dem 1. Dezember 2022 nur derjenige als zertifizierter Verwalter bezeichnen, der vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abgelegt hat, die den Nachweis erbringt, dass der Verwalter über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die Prüfung muss durch einen speziell gebildeten IHK- Prüfungsausschuss vorgenommen werden.

Die Neuregelungen sehen ferner vor, dass bestimmte bereits erworbene Qualifikationen einer Zertifizierung gleichgestellt werden. Auch dabei handelt es sich um eine Kernforderung des IVD l Die Immobilienunternehmer. So sieht die Rechtsverordnung vor, dass bestimmte Personengruppen von der Prüfungspflicht befreit sind. In den Kreis der von der Prüfungspflicht befreiten Personen sollen unter anderem neben den Absolventen einer Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann auch geprüfte Immobilienfachwirte gehören, die einen anerkannten Abschluss erlangt haben. Eine Vielzahl der aktiv tätigen Immobilienverwalter verfügt neben den regelmäßigen Fortbildungen über ebendiese Ausbildung.

„Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfungen adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können. Die Bildung der erforderlichen Prüfungsausschüsse und Definierung der Prüfungsinhalte und Prüfungsabläufe wird indes noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch unsere Verwalterfachausschüsse und die Regionalverbände stehen im engen Austausch mit den Verwaltermitgliedern unseres Verbandes“, erklärt Jugan.

Ampel-Koalition für Sachkundenachweis von Miet- und WEG-Verwaltern sowie Maklern
Die neue Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung eines Sachkundenachweises auch für WEG-Verwalter verständigt. Kommt ein Sachkundenachweis als echte Berufszulassungsregelung, ist die neue Zertifizierung des WEG-Verwalters eigentlich obsolet, zumal beides auf Prüfungen vor der IHK basiert“, sagt Jugan. Die vormalige Regierungskoalition hatte den Sachkundenachweis für diese Berufsgruppe zwar beraten, sich letztlich aber nur zu einer Versicherungspflicht, Weiterbildungsverpflichtung und der WEG-Verwalter-Zertifizierung außerhalb der Gewerbeordnung durchringen können, weil die Wirtschaftspolitiker der Union gegen einen echten Sachkundenachweis waren. „Wenn nun der politische Wille für einen echten Sachkundenachweis vorhanden ist, braucht es die WEG-Zertifizierung als damalige Notlösung nicht mehr. Es wäre daher gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt“, sagt Jugan.
Die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter und Makler ist eine der Kernforderungen des IVD, für deren Umsetzung sich schon die Vorgängerverbände seit nunmehr fast 100 Jahren eingesetzt haben.









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