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04.11.2021 Alle Wohnungskäufer haben das Recht auf die Bauabnahme

Jeder, der eine neue Wohnung vom Bauträger kauft, hat das Recht sowohl sein Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum selbst abzunehmen. Vertragliche Regelungen, wonach zwei Käufer der Eigentümergemeinschaft mit dem Verwalter für alle Erwerber das Gemeinschaftseigentum abnehmen, sind unwirksam. Ebenso nicht rechtens ist die Übertragung der Abnahme auf einen Sachverständigen, den der Bauträger stellt. Darauf verweisen die Experten des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Hintergrund ist, dass die Abnahmehandlung ein wesentliches Recht des Käufers einer Wohnung ist. So kann er sowohl Mängel in seinem Wohnraum als auch in gemeinschaftlichen Bereichen, wie dem Treppenhaus oder der Außenfassade, geltend machen. Da die Bauabnahme beim Wohnungskauf sehr umfangreich und anspruchsvoll ist, sollten sich Käufer unbedingt einen unabhängigen Bausachverständigen an ihre Seite holen. Andernfalls laufen sie Gefahr, nach einigen Jahren für Mängel aufkommen zu müssen, die sie vor dem Einzug nicht erkannt haben.





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