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26.10.2021 Durch Verkauf von Wohnungsbeteiligungen ändert sich für Mieter nichts

Nach Medienberichten ist das Immobilienunternehmen Adler Group im Begriff, ca. 15.000 Wohnungen im Wert von 1,5 Milliarden Euro an das Düsseldorfer Wohnungsunternehmen LEG Immobilien AG zu verkaufen. Die Adler Group will damit der eigenen Verschuldung entgegenwirken. Wie u. a. das Handelsblatt berichtet, sollen sich die Wohnungen hauptsächlich in Wilhelmshaven, Göttingen und Wolfsburg befinden. Was ein Verkauf für die Mieter:innen der Wohnungen bedeuten würde und welche Rechte sie haben, legt der Rechtsanwalt und Managing Partner von rightmart Rechtsanwälte, Sascha Münch, dar.

Bei einem Wohnungsverkauf gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete

Sascha Münch von rightmart Rechtsanwälte erklärt: „Der deutsche Gesetzgeber schützt den Mieter:innen auch im Falle einer Veräußerung seiner Wohnung. In § 566 BGB wird bspw. geregelt, dass Käufer:innen der Wohnung in das bestehende Vertragsverhältnis mit Mieter:innen eintreten, sodass Mietvertrag und sämtliche damit verbundenen Abreden auch nach dem Kauf weiter bestehen. In besonderen Situationen kann sogar ein Vorkaufsrecht der Mietenden eintreten. Ein Sonderkündigungsrecht der Käufer:innen oder Ähnliches ist dagegen nicht zu befürchten. Dies gilt bei den von der Adler Group geplanten Verkäufen erst recht, da nicht die Wohnungen als solche veräußert werden, sondern Anteile an der die Wohnung haltenden Gesellschaft. Eigentümer:innen und Vertragspartner:innen bleiben insofern formaljuristisch unverändert.”

Das Statement ist in Gänze oder in Teilen für die Berichterstattung freigegeben.







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