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29.09.2021 Flächenmodell ist das einzig objektive Grundsteuermodell

Praktikabler als das Bundesmodell, aber mit Optimierungspotenzial für mehr Objektivität – das sagt Haus & Grund Hessen über den Gesetzentwurf zur Grundsteuer, den der Hessische Landtag heute in erster Lesung berät. Bei der Grundsteuer B befürwortet der Verband ein Flächenmodell und baut auf die von Finanzminister Michael Boddenberg angekündigte Hebesatzliste. Die Grundsteuer C lehnt Haus & Grund Hessen komplett ab.

„Das vom Hessischen Finanzminister entwickelte Flächen-Faktor-Verfahren ist einfacher anzuwenden als das komplizierte Modell der Bundesregierung“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Sein großer Nachteil ist aber, dass es wertabhängige Komponenten enthält: Bei steigenden Bodenwerten würde die Grundsteuer für Mieter und Eigentümer automatisch steigen.“

Jedoch seien besonders in den hessischen Städten und deren Umlandgemeinden in den vergangenen Jahren die Bodenwerte besonders stark nach oben gegangen, so Ehrhardt. „Das ist nicht mit entsprechenden Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu erklären. Vielmehr sind die Grundstückspreise vielerorts aufgrund des Mangels neuer Baugebiete und dem daraus folgenden Nachfrage-Überhang gestiegen.“ Daher ist er überzeugt: „Das reine Flächenmodell ist das einzig wirklich objektive Grundsteuermodell. Und sein unbestreitbarer Vorteil ist, dass eine regelmäßige Neubewertung der Grundstücke und/oder Gebäude entfällt.“

Appell an Kommunen zur Aufkommensneutralität

Ehrhardt erinnert zudem an die Pläne von Finanzminister Michael Boddenberg, wie Hessen das Versprechen der Aufkommensneutralität einlösen wird, das seinerzeit Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der Verabschiedung des Bundesgesetzes zur Grundsteuer-Neuregelung gab. „Dazu werden auch die Gemeinden einen Beitrag leisten und ihre Hebesätze anpassen müssen“, hatte Boddenberg im Herbst 2020 gesagt und angekündigt: Das Land werde eine Liste veröffentlichen, in der für jede Gemeinde in Hessen der Hebesatz steht, der ihr ein unverändertes Grundsteuer-Aufkommen verschafft. Ehrhardt: „Wir appellieren an die Kommunen, die Grundsteuer-Reform nicht als zusätzliche Einnahmequelle zu missbrauchen. Das würde ansonsten die Wohnkosten in die Höhe treiben.“

Warnung: Grundsteuer C treibt Grundstückspreise in die Höhe

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Grundsteuer C lehnt Haus & Grund Hessen ab. „Sie würde vor allem finanzschwache Eigentümer schwer treffen und könnte damit die Bodenspekulation eher zusätzlich befeuern, als sie zu bekämpfen“, so Ehrhardt. „Sie bestraft vor allem diejenigen, die nur geringe Reserven haben, um ihr Grundstück schnell zu bebauen.“ Professionelle Bodenspekulanten könnten die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen und bei Veräußerung von Grundstücken mitberechnen. Das würde auch die Grundstückspreise weiter in die Höhe treiben. „Bereits in den 1960er-Jahren hatte sich diese Steuer in der Bundesrepublik als nicht zielführend erwiesen und wurde deshalb bereits nach zwei Jahren wieder abgeschafft.“





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