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01.09.2021 Eyemaxx plant Wandelanleihe mit Bezugsrecht der Aktionäre

Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG hat gestern mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Pflichtwandelanleihe aus bedingtem Kapital unter Ausnutzung der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. November 2016 beschlossen. Die nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibung 2021/2022 soll einen Gesamtnennwert von bis zu 4.260.000,00 Euro haben, eine Laufzeit vom 21. September 2021 bis zum 20. März 2022 und mit 5,00 Prozent p.a. verzinst werden. Soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt worden sind, erfolgt am 20. März 2022 die Pflichtwandlung in Aktien der Gesellschaft. Der für das Wandlungsverhältnis maßgebliche anfängliche Wandlungspreis beträgt 3,40 Euro je Eyemaxx-Aktie.

Die Wandelanleihe ist eingeteilt in bis zu 4.260 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von jeweils 1.000,00 Euro. Die Aktionäre haben während der Bezugsfrist vom 3. September 2021 bis 17. September 2021 (12:00 Uhr MESZ) das Recht, für je 1.754 Aktien eine Teilschuldverschreibung zu beziehen. Der Bezugspreis für eine Teilschuldverschreibung entspricht dabei deren Nennwert.
Ein Überbezug ist möglich, ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Nicht bezogene Teilschuldverschreibungen sollen im Zuge einer Privatplatzierung qualifizierten Investoren zur Zeichnung angeboten werden. Die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibung in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse ist geplant.

Die Eyemaxx aus der Emission der Wandelanleihe zufließenden Mittel sollen zur Stärkung der Finanzstruktur verwendet werden.






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