News RSS-Feed

11.08.2021 Wohnmarkt Berlin: Kaufpreise steigen – Rot-Rot-Grün nutzt Steilvorlage

Der Rot-Rot-Grüne Senat in Berlin hat mit dem §250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Steilvorlage des Bundesgesetzgebers (Baulandmobilisierungsgesetz) für eine weitere Regulierung des Wohnungsmarktes genutzt. Am 20. Juli 2021 hat die Koalition beschlossen, die Rechtsverordnung schnellstmöglich zu erlassen. Damit wird das gesamte Land Berlin als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt definiert. Die Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Wohngebäuden ab fünf Wohnungen gilt dann stadtweit. Bisher war eine derartige Regelung ausschließlich auf festgesetzte Milieuschutzgebiete begrenzt. Die Regelung ist in das Baugesetz aufgenommen und befristet bis zum Jahresende 2025.

Auswirkungen auf den Berliner Wohnungsmarkt

Auch wenn mit der Rechtsverordnung im Grunde fünf Schlupflöcher offengelassen werden, das relevanteste, wenn zwei Drittel der Wohnungen an die bisherigen Mieter verkauft werden - Fakt ist: Die Umwandlung in Eigentumswohnungen oder Teileigentum wird deutlich erschwert. Darüber hinaus werden die zu erwartenden Beschränkungen bei gleichbleibend hoher Nachfrage die Kaufpreise von bereits bestehenden Eigentumswohnungen weiter ansteigen lassen. Allein in den letzten drei Jahren haben wir einen Zuwachs von 30 Prozent registriert. Ebenfalls deutlich zulegen werden die Preise von Mietwohnhäusern, die in den letzten Jahren schon in Wohn- und Teileigentum umgewandelt wurden, bei denen aber bisher noch kein einzelner Verkauf der Wohnungen erfolgt ist.

Historisch bedingt ist die Wohneigentumsquote in Berlin mit rund 18 Prozent sehr gering. Laut dem Gutachterausschuss Berlin wurden 2020 von den rund 1,66 Mio. Mietwohnungen 19.310 Wohnungen in Wohneigentum umgewandelt. Dies entspricht nicht einmal einem Prozent des gesamten Berliner Wohnungsbestandes (rund 1,97 Mio.). Potenziellen neuen Wohneigentümern, die die Möglichkeit der Bildung von Wohneigentum auch als Baustein der Altersvorsorge nutzen wollten, wird dies jetzt deutlich erschwert bzw. nahezu unmöglich gemacht.

Eine Ausweichbewegung, wie bereits in den letzten Jahren zu beobachten, wird sich fortsetzen: nämlich die Erstellung neuer Wohnungen als Wohneigentum bzw. die Begründung von Wohneigentum bei zunächst zur Miete vorgesehenen Neubauten mit der Möglichkeit einer späteren Einzelveräußerung. Aufgrund der neuen Regelung kann also davon ausgegangen werden, dass dieser Trend weiter anhält und nachfragebedingt auch zu steigenden Preisen von neu gebauten Eigentumswohnungen führen wird.

Die neuerliche Regulierung des Berliner Wohnungsmarktes wird wohl eher nicht zu einer dringend notwendigen Mobilisierung von Bauland führen, wie der Name des Gesetzes verspricht. Eher werden potenzielle Investoren weiter abgeschreckt und in andere Städte ausweichen. Die Leidtragenden sind diejenigen, die nach Berlin ziehen oder umziehen wollen und keinen adäquaten Wohnraum zu erschwinglichen Preisen finden.

(Kommentar von: Roman Heidrich, Lead Director Residential Valuation Advisory JLL, Berlin)





Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!