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23.07.2021 Makler-Provision: Käufer müssen nur noch die Hälfte zahlen

Seitdem das neue Makler-Gesetz Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist, müssen Immobilienkäufer nur noch maximal die Hälfte der Provision zahlen. Bisher trugen sie die Kosten häufig alleine. „Die Höhe der Maklercourtage ist dabei nicht gesetzlich geregelt, sondern verhandelbar.“, sagt BSB-Sprecher Erik Stange. Bauherren sollten deshalb die Provision vorher immer schriftlich vereinbaren, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Makleraufträge müssen nach neuer Gesetzeslage generell schriftlich abgeschlossen werden; mündliche Verträge sind nicht mehr rechtskräftig. Im Vertrag sollten die konkreten Leistungen, die Höhe des Honorars, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsreglungen stehen. Üblich sind in Deutschland Provisionen bis 7,14 Prozent des Kaufpreises. Bei besonders begehrten Objekten verlangen Makler manchmal nur eine geringe oder sogar gar keine Provision. Deswegen sollten Bauherren vom Verkäufer immer einen Nachweis über dessen Zahlung einfordern, um sich über die Höhe der Courtage zu informieren. Wenn der Verkäufer beispielsweise eine niedrigere Provision von zwei statt 3,5 Prozent mit dem Makler vereinbart hat, dann muss der Käufer ebenfalls nur diese zwei Prozent bezahlen. Der Courtageanteil des Käufers wird erst fällig nachdem der Verkäufer bezahlt hat.





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